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Experten-Antwort

Krankenversicherung

von Apppaaa10.12.2015 | 15:09
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12 Antworten

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Hallo! Muss man als Azubi auch den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zahlen - und kann man, wenn die Krankenkasse ihn fordert, die Kasse gleich auch als Azubis im 1. Jahr wieder kündigen? DANKE

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

=//=am 10.12.2015 | 15:29
Das ist keine Frage für dieses Forum; bitte bei der Krankenkasse erkundigen.
W*lfgangam 10.12.2015 | 22:29
Robam 11.12.2015 | 08:16
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der für alle Krankenkassen gilt, ist von Azubis zu zahlen, wenn diese in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eins Berufsausbildungsvertrages ausgebildet wereden oder von Azubis mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro im Monat.
Herz1952am 11.12.2015 | 11:03
Hallo Rob, es sollte wohl heißen: ...wenn diese mehr als 325,-- Euro verdienen. Darunter zahlt nämlich der Arbeitgeber alle SV-Beiträge voll, auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Mit einer außerbetrieblichen Ausbildung dürfte dies auch nichts zu tun haben (wenn der Betrieb nicht in der Lage ist, das gesamte Fachwissen zu vermitteln).
Herz1952am 11.12.2015 | 16:48
Hallo Rob, siehe hier: http://www.lohn-info.de/geringverdiener.html Ihr Link betrifft einen anderen Sachverhalt, bzw. Sie haben auch 2 Sachverhalte erwähnt. Für Geringverdiener (kein Minijob, weil Auszubildende auf jeden Fall voll versicherungspflichtig sind) unter 325,-- zahlt der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung, auch die Zusatz-Arbeitnehmerbeiträge. Das ist schon sehr lange so, seit dem ich für die Lohn/Gehalts-Abrechnung verantwortlich war. Die Beträge haben sich natürlich erhöht und sind von Richtwerten der RV/KV abhängig. Allerdings glaube ich nicht, dass es sich in diesem Fall um einen Geringverdiener handelt. Im allgemeinen liegen die Ausbildungsvergütungen höher. Was ich noch erwähnt habe: Es gibt auch sog. Überbetriebliche Ausbildungen, wenn der Azubi in seiner Firma fachlich nicht vollständig unterrichtet werden kann. Dafür bekommt er aber die Ausbildungsvergütung. Die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder die Übernachtungen sind aber auch/eventuell vom AG zu tragen und sind in der Regel steuer- und somit sozialversicherungsfrei. Wenn er also über der Grenze von 325,-- Euro liegt, müsste er selbst den Zusatzbeitrag zahlen. Die Krankenkasse müsste ihn sogar auf sein Kündigungsrecht ab 1.1.16 hinweisen. Aber dies sollte er mit seiner Krankenkasse besprechen.
Herz1952am 11.12.2015 | 16:52
Allerdings könnte er - ich habe es gerade gelesen - unter eine von Ihnen genannte Sonderausbildung fallen. Wer hierfür die Beiträge übernimmt, bin ich mir nicht sicher. Aber es dürfte ebenso gehandhabt werden, weil die Übernahme der Beiträge keine Krankenkassenregelung ist, sondern grundsätzlich für Ausbildungsvergütungen gilt.
Herz1952am 11.12.2015 | 18:37
Hallo Rob, Der durchschnittliche Beitragssatz ist auch bei Auszubildenden (regulär) zu berücksichtigen. Es heißt in Ihrem Link: "... dieser ist auch zu berücksichtigen, wenn der Betrag durch Sonderzahlungen überschritten wird, wenn in der Folge AG und Azubi die Beiträge anteilig zu tragen hätten. Dies bedeutet eigentlich im Umkehrschluss dass die Beiträge bei einem Einkommen des Azubi der Arbeitgeber alleine zu tragen hat. Dies schließt natürlich die "Zusatzbeiträge" mit ein.
Herz1952am 11.12.2015 | 17:23
Hallo Rob, Apppaaa schreibt vom durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, deswegen nehme ich an dass es sich um eine Sonderausbildungsmaßnahme (Arbeitsförderung o. ä.) geht. Wenn er über den 325,-- Euro liegt, bleibt ihm wohl nichts übrig als zu zahlen. In Ihrem Link stand: "der Zusatzbeitrag ist auch von Dritten zu zahlen". Dies bedeutet, dass ihn auch der Arbeitgeber zahlen kann. Wenn er jetzt schon den Zusatzbeitrag zahlen muss, wird ihm nichts anderes übrigbleiben, als diesen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu zahlen. Die Krankenkassen erhöhen den Arbeitnehmeranteil wahrscheinlich alle. Die ersten Kassen sprechen von 0,2 %-Punkten. Andere erhöhen vielleicht nicht, dann läge der Zusatzbeitrag unter 0,2 durchschnittlich. Kündigen und wechseln wird er bei einer solchen Ausbildung Maßnahme wahrscheinlich nicht können und es würde sich auch nicht lohnen. Aber dies wird ihm von der Krankenkasse oder Auch von Ausbildungseinrichtung mitgeteilt werden.
W*lfgangam 11.12.2015 | 19:50
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Hallo Herz1952, bitte nicht noch mehr 'Hyperventilieren' ...sie plappern ja 'manchmal' sehr emotional, aber bitte hin und wieder die Frage _genau_ erfassen/zum Thema antworten ...besonders wenn andere sie _rechtlich_ bereits 'abgeschossen' haben ;-) Gruß w. ...für Sie mag es einfach sein, einer 50-Antworten-Frage noch eine *H52-Antwort/Nachfrage oben drauf zu geben - verwässert dann aber immer mehr ...die Erstfrage/wird langweilig/interessiert keinen
Garstigam 12.12.2015 | 17:03
Zahl gefälligst deine Beiträge du ungezogener Lehrbube, sonst setzt es Backpfeifen - wenn du überhaupt eine Ahnung hast, wovon hier die Rede ist! So eine Frechheit!
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