Ein Beherrschender Gesellschafter,Geschäftsführer, der jetzt nur noch 45 % hält und nur noch Gesellschafter-Geschäftsführer ist, vorher privat versichert war. Kann dieser nun in die gesetzliche KV gehen? Was müßte man da tun. Die KK meinte das müßte der Rentenversicherer entscheiden.
Hallo Wiese,
der Krankenversicherungsträger meinte sicher ein Statusfeststellungsverfahren, das klären soll, ob Sie in Ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer (hier würde die Pflichtversicherung greifen) oder als Selbständiger gelten. Ein solches Statusfeststellungsverfahren führt die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Entsprechende Anträge finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/__DRVB__Paket__Versicherung__Statusfeststellung.html..