Krankenversicherung

von
Wiese

Ein Beherrschender Gesellschafter,Geschäftsführer, der jetzt nur noch 45 % hält und nur noch Gesellschafter-Geschäftsführer ist, vorher privat versichert war. Kann dieser nun in die gesetzliche KV gehen? Was müßte man da tun. Die KK meinte das müßte der Rentenversicherer entscheiden.

Experten-Antwort

Hallo Wiese,

der Krankenversicherungsträger meinte sicher ein Statusfeststellungsverfahren, das klären soll, ob Sie in Ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer (hier würde die Pflichtversicherung greifen) oder als Selbständiger gelten. Ein solches Statusfeststellungsverfahren führt die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Entsprechende Anträge finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/__DRVB__Paket__Versicherung__Statusfeststellung.html..

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