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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Bezug EM-Rente

von Durst11.06.2013 | 12:17
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bisher sind meine Frau und meine Kinder im Rahmen der Familienversicherung bei mir mitversichert ( GKV ). Wie sieht das aus, wenn ich Erwerbsminderungsrente beziehe ? Ich zahle dann doch auch KV-Beiträge - können meine Frau und die Kids bei mir mitversichert bleiben oder ändert sich da etwas ? Kann ich und die Kids - gesetzt den Fall meine Gattin wechselt von einem Mini-Job in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - bei ihr mitversichert werden und wenn ja, entfällt dann meine Beitragspflicht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Entscheidung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie über die Versicherungspflicht beziehungsweise Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet alleine die gesetzliche Krankenkasse bei der Sie versichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung führt die Entscheidung z.B. bei der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nur aus. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

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5 Antworten

Uniam 11.06.2013 | 12:25
Da ist ein Forentroll unterwegs der das Rentenforum mit Krankenkassenbeitraegen nervt
Mausam 11.06.2013 | 13:00
Wenn Ihre EM-Rente unter der Grenze für die Familienversicherung ist, ja (ich glaube, 375 EUR/Monat, können Sie aber selbst genau googeln).
Uniam 11.06.2013 | 13:10
@Maus: und was hilft "Durst" diese Antwort ? Gar nichts. Er soll sich einfach an der richtigen Stelle erkundigen
Uniam 11.06.2013 | 13:09
@Maus: und was hilft "Durst" diese Antwort ? Gar nichts. Er soll sich einfach an der richtigen Stelle erkundigen
KSCam 11.06.2013 | 13:18
Warum rufen Sie nicht Ihre Krankenkasse an? Nach 5 Minuten sollte alles klar sein. Sofern Sie als Rentner in die KVdR kommen, werden die Beiträge von der Rente abgezogen. Daran ändert auch ein Arbeitsverhältnis Ihrer Frau nicht.
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