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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Ende des Arbeitsverhältnisses und gleichzeitiger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von Gunhild07.06.2022 | 19:52
188 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mein aktueller Arbeitsvertrag endet im September. Bin ich noch krankenversichert, sollte ich dann kein neues Arbeitsverhältnis beginnen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunhild,

sofern Sie nicht freiwillig gesetzlich bzw. privat versichert sind und keine anderweitigen Leistungen beziehen, welche eine Krankenversicherungspflicht mit sich bringen, sind Sie über Ihre Erwerbsminderungsrente in der Krankenversicherung der Rentner versichert.

Bei weitergehenden Fragen zum Krankenversicherungsrecht wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

W°lfgangam 07.06.2022 | 20:32
Hallo Gunhild, gesetzlich bestehende KV läuft grundsätzlich nie aus, das wurde vor etwas sehr vielen Jahren neu geregelt/etwa 1996 ff.? Mit Ende des Arbeitsverhältnisses sollte die Versicherungspflicht über die Rente (KVdR) greifen - wenn Sie nicht anschließend Leistungen vom 'Arbeitsamt' erhalten/damit weiterhin über diese Leistung vorrangig KV-versichert sind. Nebenbei: Fragen zur KV in einem Rentenforum ?? ...dafür gibt es beispielsweise das hier: https://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
Abschlägeam 07.06.2022 | 20:22
Hallo Gunhild, Sie sind dann weiter mit den KV/PV-Beträgen aus Ihrer EM-Rente versichert. (Außer Sie sind freiwillig oder PKV versichert, dann gibt es ja Zuschüsse und da würde dann das dafür auch notwendige Einkommen fehlen, da die DRV nur von der Rentenhöhe die Zuschüsse berechnet) In Ihrem Fall aber (KVdR) werden die Beiträge (aus der Rente) direkt einbehalten und die DRV bezahlt die Hälfte zur KV dazu und überweist direkt an die KK). Einen schönen Abend!
Gunhildam 08.06.2022 | 15:39
Vielen Dank für die Antworten!
DRVam 08.06.2022 | 20:01
Fragen zur KV in einem Rentenforum ??
Im Krankenkassenforum hätte es geheißen Sie fragen in Ihrer Eigenschaft als Rentner wie Rentner versichert sind, suchen Sie sich ein Rentenforum, etwa das hier:www.ihre Vorsorge. de
Völliger Unsinn! Ob Rentner oder nicht, bei Fragen zur KV ist die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung zuständig, die in ihrer Eigenschaft auch über den Status der Krankenversicherung bei Rentnern entscheidet und an den die Rentenversicherung gebunden ist. Wo liegt da wohl der offensichtliche Gedankenfehler? Tipp: Auch über die Krankenversicherung der Rentner entscheidet allein die Krankenkasse.
Gang_runteram 09.06.2022 | 07:50
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Auch wenn die Mutmaßung falsch gewesen sein sollte, warum muss gleich wieder so schroff geantwortet werden? "Völliger Unsinn", "offensichtlicher Gedankenfehler", ein gewisses Maß an Etikette und Toleranz auch für überflüssige, wenn auch gut gemeinte Antworten, täte uns allen gut. Im Krankenkassenforum hätte es geheißen Sie fragen in Ihrer Eigenschaft als Rentner wie Rentner versichert sind, suchen Sie sich ein Rentenforum, etwa das hier:www.ihre Vorsorge. de
Völliger Unsinn! Ob Rentner oder nicht, bei Fragen zur KV ist die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung zuständig, die in ihrer Eigenschaft auch über den Status der Krankenversicherung bei Rentnern entscheidet und an den die Rentenversicherung gebunden ist. Wo liegt da wohl der offensichtliche Gedankenfehler? Tipp: Auch über die Krankenversicherung der Rentner entscheidet allein die Krankenkasse.
Gang raufam 09.06.2022 | 10:48
Zitat von Gang_runter anzeigenausblenden
Fragen zur KV in einem Rentenforum ??
Im Krankenkassenforum hätte es geheißen Sie fragen in Ihrer Eigenschaft als Rentner wie Rentner versichert sind, suchen Sie sich ein Rentenforum, etwa das hier:www.ihre Vorsorge. de
Völliger Unsinn! Ob Rentner oder nicht, bei Fragen zur KV ist die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung zuständig, die in ihrer Eigenschaft auch über den Status der Krankenversicherung bei Rentnern entscheidet und an den die Rentenversicherung gebunden ist. Wo liegt da wohl der offensichtliche Gedankenfehler? Tipp: Auch über die Krankenversicherung der Rentner entscheidet allein die Krankenkasse.
Und wem nutzt jetzt Ihr Beitrag, außer Ihrer Sehnsucht nach Harmonie? Man kann es damit auch übertreiben und dann wirkt dieser Anspruch eher kleinkariert.
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