Ab 1.Feb.07 werde ich die Regelrente mit 65 Jahren beziehen. Danach werde ich weitere 4 Monate bei gleichem Gehalt weiterarbeiten. Mit diesem Gehalt lag & liege ich eindeutig über der Beitragsbemessungsgrenze (also max. Beitrag).
Ist es richtig, dass ich nun zusätzlich zum bisherigen Krankenversicherungsbeitrag auch den von der Rentenversicherung berechneten Rentenbeitrag zur Krankenversicherung etntrichetn muss ?
In diesem Fall würde ich also als Rentner mehr Beitrag zahlen als vorher.
Gruß
R. Kellow
Sie meinen sicherlich den Krankenversicherungsanteil aus der Rente??
Sie sind bei einem solchen Verdienst freiwillig krankenversichert und erhalten somit einen Beitragszuschuß Ihrer Rentenversicherung in Abhängigkeit vond er Rentenhöhe. Diesen Zuschuß müssen Sie aber an die Krankenkasse weiterleiten. Somit habe Sie keine zusätzliche Beitragsbelastung..
Danke. Wenn ich also richtig verstehe, bekommt die Krankenkasse nach meiner Verrentung insgesamt mehr als vor der Verrentung (und zwar um den Zuschuß der Rentenversicherung) , ohne dass ich mehr als bisher zahlen muss ?
Sie erhalten einen Zuschuß zur Krankenversicherung, da Sie wenn Sie die BBG überschreiten freiwillig versichert sind!
Aber nicht so wirklich...
§ 240 Abs 3 SGB V
... das Geld ist gleich wieder weg.
Eine freiwillige Versicherung in der KV ist ebenso wie die Pflichtversicherung in der KV einkommensabhängig.
Je mehr Sie verdienen desto mehr zahlen Sie an Beitrag da der Beitrag prozentual vom Einkommen berechnet wird.
Erhält jemand z.B. eine kleine Rente muß er auch nur einen kleinen Beitrag zur KV zahlen, jemand der viel verdient dagegen einen hohen Beitrag. Das ist das Prinzip der Solidargemeinschaft.
Ja.
Aber bitte lassen Sie sich die berechnungen durch Ihre Krankenkasse erklären. Der § 240 SGB V (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwillig Versicherten) ist ein Gummi-§.