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Krankenversicherung bei Minirente

von Johnny Cash22.01.2008 | 15:57
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9 Antworten

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Eine Frau mit zwei Kindern müsste noch 3 Jahre freiwillige Beiträge bezahlen, damit sie überhaupt einen Rentenanspruch hätte. Bisher ist sie über Ihren Mann (Beamter) privat krankenversichert. Müsste Sie sich auch durch eine Rente von ca. 64 Euro brutto selbst krankenversichern?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern keine weiteren Pflichtmitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist.

Es empfiehlt sich, bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse eine entsprechende Auskunft einzuholen.

8 Antworten

Rosannaam 22.01.2008 | 16:01
Meines Wissens bleibt sie beim Rentenbezug weiterhin über ihren Ehemann privat krankenversichert. Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner wird sie ja unter diesen Voraussetzungen (nur KEZ und frwl. Versicherung/Beiträge) nicht haben, da die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. MfG Rosanna
Kleksam 22.01.2008 | 16:58
Hello Mr. Cash, mal abgesehen davon, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die Familienversicherung bestehen bleibt, eine ganz andere Frage. Hat die Frau die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? (Minijob) Wenn ja, könnte sie doch die fehlenden 3 Jahre mit dem "Aufgestockten Beiträgen" (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) etwas günstiger "stopfen". S.a. unten angeführte Beiträge. Vielleicht ist das nochmal eine Überlegung wehrt oder? Positiver Nebeneffekt wäre auch ein kleiner Beitrag zur gemeinsamen Haushaltskasse. War nur so ne Idee von mir... Grüße vom Kleks
Rosannaam 22.01.2008 | 17:20
Ich möchte noch etwas zum Beitrag von @Kleks ergänzen: Wenn Ihre Ehefrau in einem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet (somit also einen vollwertigen Pflichtbeitrag hat), und sie WENIGER als 155,- EUR brutto verdient, wird ihr Anteil aus dem Mindestbeitrag von 30,85 EUR ermittelt. Beispiel: Minijob mit 100,- EUR brutto Monatsverdienst Beitrag zur RV (155,- EUR x 19,9 %=) 30,85 EUR abzüglich Arb.Geber Anteil (100 EUR x 15 % =) 15,- EUR EIGENANTEIL d. Vers. = mtl. 15,85 EUR! Besser geht´s doch eigentlich nicht, oder? Im Gegensatz zum freiwilligen Beitrag = mtl. 79,60 EUR. Und für 100,- EUR brutto findet sich doch in der Regel eine Neben-Beschäftigung. Außerdem möchte ich nochmals zur KV sagen, dass - wie ich es auch von meiner Mutter weiß - die gesetzl. KV hier nicht mehr zum Tragen kommt. Vielmehr besteht weiterhin die Mitgliedschaft zur privaten KV (hier: Mitgliedschaft mit dem Ehemann/als Beamter privat kv). Auch was evtl. die Beihilfe betrifft. Die gesetzliche KK ist nicht mehr zuständig. MfG Rosanna
Schiko.am 22.01.2008 | 23:25
Das meiste ist ja schon gesagt. Was andere bei mir tun, kann ich auch. Will deshalb auch noch- chronologisch- eine weitere möglichkeit aufzeigen. Den 100 eurojob ohne verzicht auf die versicherungsfrei- heit. Statt 12 monate anrechnung bei zuzahlung und 36 monate zur aufbesserung auf 60 monate in drei jahren. Erforderlich sind 7,2 jahre a/ 5 anrechn ungs- monate nach neuester erkenntnis. Dies kostet sie also keinen cent. Zunächst gilt für 2 kinder 52,52 rente, mit den beitrag von 15% für monatlich 100 werden selbst bei 7,2 jahrer 64 rente nicht erreichbar sein. MfG.
Kleksam 23.01.2008 | 09:08
Nachtrag: Also die 64.- EUR ergeben sich wohl aus den Kindeerziehungszeiten plus 36 x freiwilligen Beitrag. Ich komme da auf ca. 64,20 EUR. (nach derzeitiger Rechtslage) Ich verstehe allerdings die Berechnung vom Schiko nicht so ganz. Sie meinen bei einem Versicherungsfreien Minijob kommen nach 7,2 Jahren die 36 fehlenden Monate zusammen? Ich komme da nur auf 11 Monate. Vielleicht liegt ja der fehler bei mir? habe mit 155.- EUR gerechnet. 155:30084x15:19,5=0,0040 EP für ein Jahe dann 0,048 EP Diese geteilt durch 0,0313 ergibt 1,5 Monate! 1,5 x 7= 11 Monate zusätzlich Bitte checken Sie das nochmal nach. Ich habe da vielleicht was falsch gerechnet? Viele Grüße vom Kleks
Kleksam 23.01.2008 | 09:41
ohjemine, natürlich muss der Beitragssatz 19,9 % heißen. Also nochmal: 155:30084x15:19,9=0,0039 für ein ganzes Jahr=0,0470EP geteilt durch 0,0313=1,5 Monate (aufgerundet) und außerdem sorry für kleine Rechtschreibfehler;-))) mal wieder der Kleks
Rosannaam 23.01.2008 | 10:21
Hallo Schiko, mal abgesehen von der späteren Rentenhöhe (64,- EUR) ist doch die Wartezeit mit Beiträgen NACH Verzicht auf die Vers.Freiheit bereits nach 3 Jahren erfüllt. Bei Versicherungsfreiheit nach Ihrer Berechnung erst nach 7,2 Jahren!! Ist ja immerhin mehr als doppelt so lang. Also ich persönlich würde lieber in Kauf nehmen, mtl. ca. 15,- EUR zu zahlen und nach 3 Jahren die Wartezeit zu erfüllen, als über 7 Jahre arbeiten zu müssen. Kommt ja auch auf das Alter der betreffenden Person an!!! Wobei ich es - wie schon in einem anderen Fall gesagt - je nach Alter sowieso fraglich finde, ob sich z.B. die freiwillige Versicherung für 3 Jahre mit z.Zt. jährlichem Beitragsaufwand von 955,20 EUR rentiert (bei einer zu erwartenden mtl. Rente von ca. 80,- EUR/wurde damals so ausgerechnet, ich finde den Beitrag nicht mehr). Sehen Sie meinen Beitrag bitte nicht als Kritik. Es ist gut, wenn alle Möglichkeiten aufgezeigt werden. Das ist auch nur MEINE persönliche Meinung. MfG Rosanna
Schiko.am 23.01.2008 | 18:07
Habe gerade noch zeit, nochmals kurz auf meine usprünglichen ausführungen einzugehen Schließlich muß auch ich dabei sein heute abend bei der direktübertragung um 20 Uhr 15 im bayerischen fernsehen. Versuche ein fähnchen hochzuhalten, bin gespannt wer dies versteht. Meine ausrechnung bassiert ausdrücklich"" ohne ver- zicht auf die versicherungsfreiheit" Mit verzicht auf die versicherungsfreiheit"- so meine ich, ist es zu teuer. Dies auch deswegen, weil bei 100 minijob der arbeitgeber 15, dagegen der betroffene aber 15,85 monatlich zuzahlen muß. Hoffe doch alle haben einen taschenrechner und kommen auch auf 570,60 für 36 monate. ( meine jetzt nicht user dieses beitrages) Dadurch auch richtig, diese tätigkeit führt nach drei jahren zum erfolg für insgesamt 60 erforder- liche monate. Ohne verzicht auf die versicherungsfreiheit zahlt Johnny Cash nichts. Allerdings ist die notwendige arbeitsdauer wesentlich länger, inzwischen auch wieder verbessert, für ein jahr gilt 5 monate wartezeit anrechnung. Leicht zum nachrechnen- kann ja noch kommen-, gelten mal 6 monate, sind es statt 36 monate 72 notwendige anrechnungs monate. Richtig ist aber auch, noch eine geburt, somit 36 monate anrechnung und 78.81 euro zusätzlich mehr rente, hoffe dies wird mit humor aufgefasst.( antwort fürKleks) MfG.
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