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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei Rentenbezug

von Elisabeth13.07.2012 | 10:22
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3 Antworten

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Wenn ich eine Rente beziehe, bin ich normalerweise auch krankenversichert. Ich lebe seit über 20 Jahren im Ausland und gehe demnächst in Rente. Lt. meinen Unterlagen von der DRV habe ich einen Rentenanspruch von ca. 300,-, die mir ins Ausland überwiesen werden. Meine Frage: Habe ich in dem Fall auch einen Anspruch bei der deutschen Krankenkasse oder nur bei Wohnsitz in Deutschland?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.07.2012 | 11:18

Hallo Elisabeth,

grundsätzlich kann auch bei Wohnsitz im Ausland Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenversicherung bestehen. Abhängig ist dies davon, in welchem Land der gewöhnliche Aufenthalt ist, und ob EU-Recht anzuwenden ist bzw. ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit besteht. Besteht Krankenversicherungspflicht nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates, ist diese im Normalfall vorrangig.

Experten-Antwortam 13.07.2012 | 13:56

Als Ergänzung zu der vorherigen Expertenantwort möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es auf jeden Fall erforderlich ist, dass in der Vergangenheit eine bestimmte Mindestzeit eine deutsche Krankenversicherung bestanden haben muss. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann ohne Kenntnis Ihres Krankenversicherungsschutzes in den vergangenen Jahren nicht beurteilt werden.

Experten-Antwortam 13.07.2012 | 11:29

Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich noch folgende Angaben:

1. In welchem Land haben Sie Ihren Wohnsitz?

2. Sind Sie noch deutscher Staatsangehörige?

3. Wie waren Sie die letzten 20 Jahre krankenversichert?

0 Antworten

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