Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Elisabeth,
grundsätzlich kann auch bei Wohnsitz im Ausland Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenversicherung bestehen. Abhängig ist dies davon, in welchem Land der gewöhnliche Aufenthalt ist, und ob EU-Recht anzuwenden ist bzw. ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit besteht. Besteht Krankenversicherungspflicht nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates, ist diese im Normalfall vorrangig.
Als Ergänzung zu der vorherigen Expertenantwort möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es auf jeden Fall erforderlich ist, dass in der Vergangenheit eine bestimmte Mindestzeit eine deutsche Krankenversicherung bestanden haben muss. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann ohne Kenntnis Ihres Krankenversicherungsschutzes in den vergangenen Jahren nicht beurteilt werden.
Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich noch folgende Angaben:
1. In welchem Land haben Sie Ihren Wohnsitz?
2. Sind Sie noch deutscher Staatsangehörige?
3. Wie waren Sie die letzten 20 Jahre krankenversichert?
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