Ich bekomme eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und anteilig Krankengeld. Der Krankengeldanspruch endet am 22.12.14. Mit meinen Arbeitgeber habe ich ein ruhen des Arbeitsverhältnis bis zum Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte am 01.05.15 vereinbart. Der Grund, bei gesundheitlicher Verbesserung, wieder 20 Wochenstunden zu
arbeiten. Meine Frage: Muss ich mein Arbeitsverhältnis ganz aufgeben, um durch die Krankenversicherung für Rentner vollen Versicherungsschutz zu haben ?
Hallo Smarti,
der 'volle' Krankenversicherungsschutz besteht auch bereits bei einer teilweisen EM-Rente (TEM), sobald (vorrangiger KV-Schutz) durch Entfallen Krankengeld wegfällt. Ein 'KV-Schutz' aus dem Arbeitsverhältnis besteht eh nicht mehr, da Sie daraus kein Entgelt mehr erzielen. Von daher ist es egal, was Sie bis zum 01.05.2015 mit dem AG vereinbaren - bis dahin sind Sie auch über die laufende TEM 'voll' krankenversichert.
Auch der KV-Schutz mit Beginn der AR für besonders langjährig Versicherte ab 63 ist kein anderer. Vielleicht zum besseren Verständnis: halbe Rente heißt nicht halben KV-Schutz ...die gesetzliche Krankenversicherung kennt nur ganz/voll oder gar nicht - gibt keine 'Teilversicherungen'.
Gruß
w.
Ergänzung:
Wenn Sie zum 22.12.14 von der Krankenkasse ausgesteuert werden und darüber hinaus weiter krankgeschrieben sind, sollten Sie sich beim Arbeitsamt erkundigen und (Teil-)Anschlußarbeitslosengeld beantragen.
Danke für die Antwort