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Experten-Antwort

krankenversicherung bei übergangsgeldbezug

von pauline25.01.2015 | 13:47
773 Ansichten
2 Antworten

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hallo, hab mal eine frage. habe vor kurzem noch alg II bezogen und war pflichtversichert. nun habe ich Anspruch auf zwischenübergangsgeld und daraufhin auch einen bescheid erhalten. daraufhin meldete mich das jobcenter bei meiner krankenkasse ab weil ich ja auch kein alg II mehr beziehe. nun hat die krankenkasse mich angeschrieben dass ich ohne Krankenversicherung da stehe. wer übernimmt jetzt für mich die kosten der krankenkasse. bin ich beim bezug von übergangsgeld krankenversichert? danke vorab für eure antworten. lg pauline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauline,

während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert.

Die Beiträge zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb.

Das gilt jedoch nicht für den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung sowie den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Herz1952am 25.01.2015 | 16:44
Hallo Pauline, eigentlich müsste der Träger der Grundsicherung "einspringen". Geben Sie bei Google mal "Krankenversicherung bei Übergangsgeld" ein. Wählen Sie die Seite mit "Deutsche Rentenversicherung". Vielleicht hilft Ihnen das weiter (Sie kommen gleich auf die zuständige "PDF-Datei.). Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und schildern Sie Ihre Sachlage. Sie können auch bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung Beratungsstelle anrufen, da es sehr wichtig ist, dass Sie krankenversichert sind. Ich nehme an, da "werden Sie geholfen". Viel Erfolg wünscht Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
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