Hallo Pauline,
während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
Die Beiträge zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb.
Das gilt jedoch nicht für den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung sowie den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.