Ich bin gesetzlich krankenversichert , habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt , und befinde mich derzeit im Klageverfahren .
Zur Zeit beziehe ich noch ALG1 und Bezüge aus meiner privaten BUZ , die bereits zahlt .
ALG 1 läuft in diesem Monat aus , so daß ich nur noch Bezüge aus meiner privaten BUZ habe . (ca 1200 Euro)
ALG 2 fällt also damit aus .
Renenverfahren läuft noch .
Wie bin ich dann krankenversichert und muß ich auf meine private Bu-Versicherung KV-Beiträge zahlen ?
Fragen Sie Ihre Krankenversicherung.
Hallo Karola,
verraten Sie uns noch wie Sie gesetzlich krankenversichert sind, freiwillig oder pflichtversichert?
Hat Ihre Krankenkasse nach der Rentenantragstellung mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Versicherungspflich als Rentner erfüllt sind?
Heike
Ob Pflicht- oder freiwillig versichert ist für die Beitragshöhe egal, solange "nur" die private Berufsunfähigkeitsrente betzogen wird. Die Beiträge sind nach Ende ALG selber aufzubringen.
Hallo Heike ,
danke Dir für die schnelle Antwort.
ich bin pflichtversichert .
Von der Krankenkasse habe ich leider ich leider keine Informationen , ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht als Rentner erfüllt sind . Übrigens muß ich von der Rente den kompletten Lebensunterhalt meiner Familie bestreiten , da ich alleiniger Verdiener bin . So viel zu der Bemerkung von Chris "nur" BU-Rente .
Hallo Karola,
es wundert mich etwas dass aufgrund des Rentenantrages die Krankenkasse keine (Grund-)Entscheidung über die Versicherungspflicht als Rentner getroffen hat.
Auch wenn derzeit noch eine vorrangige Pflichtversicherung durch Alo1 besteht, wäre diese Entscheidung notwendig gewesen.
Sollten die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vorliegen, wären Sie nach Ende des Alo1 pflichtversichert. Die Beiträge müssten Sie allerdings selbst tragen.
Mein Vorschlag:
Laden Sie sich zunächst von der Seite "Deutsche Rentenversicherung" -Link siehe unten - das "Merkblatt zur KVdR" herunter und lesen Sie dort genau nach.
Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zur Klärung der Frage "Versicherungsplicht und Beitragshöhe" in Verbindung.
Heike
Meistens versenden die Krankenkassen keine Bescheide, wenn die Vorversicherungszeit (Pflichtversicherung) erfülllt ist.