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Krankenversicherung BU-Rente

von Karola06.11.2008 | 18:41
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7 Antworten

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Ich bin gesetzlich krankenversichert , habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt , und befinde mich derzeit im Klageverfahren . Zur Zeit beziehe ich noch ALG1 und Bezüge aus meiner privaten BUZ , die bereits zahlt . ALG 1 läuft in diesem Monat aus , so daß ich nur noch Bezüge aus meiner privaten BUZ habe . (ca 1200 Euro) ALG 2 fällt also damit aus . Renenverfahren läuft noch . Wie bin ich dann krankenversichert und muß ich auf meine private Bu-Versicherung KV-Beiträge zahlen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Entscheidug bezüglich des Krankenversicherungsverhältnisses trifft die jeweilige Krankenkasse. Es wäre Ihnen daher zu empfehlen, sich direkt an diese Stelle zu wenden.

6 Antworten

Falsches Forumam 06.11.2008 | 19:41
Fragen Sie Ihre Krankenversicherung.
Heikeam 06.11.2008 | 19:58
Hallo Karola, verraten Sie uns noch wie Sie gesetzlich krankenversichert sind, freiwillig oder pflichtversichert? Hat Ihre Krankenkasse nach der Rentenantragstellung mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Versicherungspflich als Rentner erfüllt sind? Heike
Karolaam 06.11.2008 | 20:26
Hallo Heike , danke Dir für die schnelle Antwort. ich bin pflichtversichert . Von der Krankenkasse habe ich leider ich leider keine Informationen , ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht als Rentner erfüllt sind . Übrigens muß ich von der Rente den kompletten Lebensunterhalt meiner Familie bestreiten , da ich alleiniger Verdiener bin . So viel zu der Bemerkung von Chris "nur" BU-Rente .
Chrisam 06.11.2008 | 20:14
Ob Pflicht- oder freiwillig versichert ist für die Beitragshöhe egal, solange "nur" die private Berufsunfähigkeitsrente betzogen wird. Die Beiträge sind nach Ende ALG selber aufzubringen.
Heikeam 07.11.2008 | 09:06
Hallo Karola, es wundert mich etwas dass aufgrund des Rentenantrages die Krankenkasse keine (Grund-)Entscheidung über die Versicherungspflicht als Rentner getroffen hat. Auch wenn derzeit noch eine vorrangige Pflichtversicherung durch Alo1 besteht, wäre diese Entscheidung notwendig gewesen. Sollten die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vorliegen, wären Sie nach Ende des Alo1 pflichtversichert. Die Beiträge müssten Sie allerdings selbst tragen. Mein Vorschlag: Laden Sie sich zunächst von der Seite "Deutsche Rentenversicherung" -Link siehe unten - das "Merkblatt zur KVdR" herunter und lesen Sie dort genau nach. Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zur Klärung der Frage "Versicherungsplicht und Beitragshöhe" in Verbindung. Heike
Chrisam 07.11.2008 | 18:15
Meistens versenden die Krankenkassen keine Bescheide, wenn die Vorversicherungszeit (Pflichtversicherung) erfülllt ist.
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