Guten Tag,
ich weiß, das wahrscheinlich die Frage nicht recht passend für hier ist, aber betrifft auch etwas die Rente.
Mein Mann ist Rentner und in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert. Ich habe demnächst nur eine Mini-Job 450€ und bekomme auch keine Sozialleistungen mehr. Ist eine Familienversicherung bei meinem Mann denn auch möglich, wenn dieser schon Rentner ist.
Vielleicht kann mir jemand weine Auskunft geben.
Vielen Dank.
ich weiß, das wahrscheinlich die Frage nicht recht passend für hier ist, aber betrifft auch etwas die Rente.
Mein Mann ist Rentner und in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert. Ich habe demnächst nur eine Mini-Job 450€ und bekomme auch keine Sozialleistungen mehr. Ist eine Familienversicherung bei meinem Mann denn auch möglich, wenn dieser schon Rentner ist.
Vielleicht kann mir jemand weine Auskunft geben.
Vielen Dank.
§10 SGB V (wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind)
Die zu familienversichernde Person:
- muss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- darf nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sein,
- darf nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sein, wobei die Versicherungsfreiheit nach § 7 SGB V außer Betracht bleibt,
- darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein und
- darf kein Gesamteinkommen haben, welches regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) überschreitet.
Ihr Gesamteinkommen darf in 2021 nicht höher als 470€/Monat liegen und den Hinweis vom Experten befolgen, KK befragen ... :-)
ich weiß, das wahrscheinlich die Frage nicht recht passend für hier ist, aber betrifft auch etwas die Rente.
Mein Mann ist Rentner und in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert. Ich habe demnächst nur eine Mini-Job 450€ und bekomme auch keine Sozialleistungen mehr. Ist eine Familienversicherung bei meinem Mann denn auch möglich, wenn dieser schon Rentner ist.
Vielleicht kann mir jemand weine Auskunft geben.
Vielen Dank.
Hallo Ingrid,
in diesem Fall 'rutschen' Sie, ohne (weitere/vorrangige krankenversicherungspflichtige Einkünfte/eigene KV/PV-pflichtige Beschäftigung beendet) *) in die (kostenfreie) Familienversicherung der KK Ihres Ehemannes mit rein.
*) nur ein Minijob zählt nicht dazu
Sie werden noch Post/Nachfrage von Ihrer KK nach Ende/Abmeldung AG Ihrer Beschäftigung erhalten, wo Sie dazu befragt werden.
Gruß
w.
Hallo Ingrid,
Ich war auch (nach Ende ALG I) bei meinem Mann familienversichert, der als Rentner (nach Altersteilzeit) bereits in der Krankenversicherung der Rentner war. Zu dieser Zeit habe ich einen Minijob unter 450€ gemacht und mich von der Rentenversicherungspflicht nicht(!) befreien lassen, was mein riesiges Glück war. Meine folgende schlimme Erkrankung machten den Eintritt in die volle EMR notwendig, weswegen ich dann selbst in die KVdR kam.
Gruß Bini
...die Option der Befreiung von der RV-Pflicht hat aber rein gar nichts mit der KV zu tun ;-) Hier/Minijob und RV gilt es nur auszudengeln, ob/wofür das für die eigene Rente sinnvoll ist.
In der (GKV) wären Sie auch weiterhin mit RVPflicht-Befreiung geblieben.
Gruß
w.