Sie schreiben in einem Beitrag, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert sein muss, um in die KVdR zu kommen. Dabei sagen Sie, dass es egal ist, ob man in der Zeit freiwillig-, pflicht- oder familienversichert ist.
Ich dachte bisher immer, dass gesetzliche Pflichtversicherung Voraussetzung für die KVdR ist. Stimmt das so nicht?
Vielen Dank für eine Auskunft.