Hallo Katharina,
die sogenannte Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Für die Prüfung ist Ihre Krankenkasse zuständig.