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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner

von Nicole Beier09.07.2014 | 11:01
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10 Antworten

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Guten Morgen, ich habe folgendes Problem, welches meinen Vater betrifft: Er hat nun nach 48 Beitragsjahren zum 01.07.2014 Altersrente beantragt, nachdem er 1,5 Jahre ALG I bezogen hat. Nun erhielt er die Mitteilung seiner Krankenversicherung, dass er nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sei. Ihm fehlen rund 200 Tage für die 9/10-Belegung. Dies dürfte richtig sein, denn ausgerechnet nach der Wende war er zwei Jahre in einer PKV. Dies restlichen 46 Jahre war er in der GKV, aber das zählt ja nach dem Gesetz nicht. Nun bezieht er aber seit 2011 auch Witwerrente nach meiner Mutter, welche bisher aber nichts mit der KdVR zu tun hatte, da er ja ALG I bekam und hierüber pflichtversichert war. Meine Mutter war Zeit ihres Arbeitslebens nur in der GKV, 9/10-Belegung also +. Nun frage ich mich, da mein Vater ja über die Witwerrente doch in der KVdR ist, ob dies auf die Altersrente "durchschlägt". Oder muss er einerseits die Beiträge in die KVdR zahlen für die Witwerrente und für seine eigene Altersrente freiwillig gesetzlich krankenversichert werden? Dann könnte er ja aber einen Zuschuss beantragen oder? Ich habe leider nirgends etwas zu diesem Fall gefunden, wundere mich aber ob das geht. Ich beabsichtige Widerspruch gegen den Bescheid der GKV einzulegen wegen der KVdR, da ich meine, über die Witwenrente ist er drin.. Vielen Dank für eventuelle Rückmeldungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicole Beier,

ich kann mich der Rechtsauffassung von Fritz anschließen.

Wenn die Voraussetzungen für die KVdR durch die Witwerrente erfüllt sind, dann gilt dies auch für die Altersrente.

Ihr Vater sollte sich nochmal mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

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9 Antworten

Fritzam 09.07.2014 | 12:19
Hallo Nicole, wenn durch die Witwerrente die Voraussetzungen zur KVdR erfüllt sind und die Rente auch gezahlt wird, muss ihr Vater auch mit seiner eigenen Rente in diese kommen. Ich würde das durch die Krankenkasse noch einmal genau prüfen lassen. Evtl. haben die sich versehen, was ja auch passieren kann. Bekommt ihr Vater die Witwerrente ausgezahlt oder ruht diese wg. zu hohem Einkommen? Dann sollte ihr Vater, nachdem er seinen eigenen Rentenbescheid hat, eine Neuberechnung beantragen da sein Einkommen gegenüber dem Alg. ja bestimmt um 10% geringer ist. Auf jeden Fall nochmal zur Krankenkasse und mit denen reden, die müssen aus beiden Renten prüfen ob die KVdR-Voraussetzungen erfüllt sind. Ist es bei einer der Renten der Fall kommt die KVdR zur Geltung.
Nicole Beieram 09.07.2014 | 13:36
Hallo Fritz, ja, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Er bekam während er noch vollbeschäftigt war die Witwenrente nicht,, die ruhte. Dann aber nach ALG-1-Bezug + Mini-Job schon einen Teil. Damals spielte das mit der KVdR aber keine Rolle, da er ja über SGB III pflichtversichert war. Ich werde mal entsprechenden Widerspruch bei der GKV einlegen und vorsorglich trotzdem diesen Zuschuss beantragen für den Fall, dass er doch freiwillig gesetzlich versichert werden muss. Bin mir nämlich nicht sicher, ob die KV den Widerspruch innerhalb 3 Monaten bescheidet. Sonst geht ja der Zuschuss ab Rentenbezug verloren... Danke für die Hilfe.
Katjaam 09.07.2014 | 13:52
Hallo Nicole, der Bescheid der KK ist formal in Ordnung, da aus den eigenen Versicherungszeiten die Voraussetzungen für die KvdR nicht erfüllt sind Ein Widerspruch ist hier wenig hilfreich. Wenn die Voraussetzungen für die KVdR aufgrund der Witwenrente erfüllt sind löst sich das Problem von selbst. Die KVdR wurde bisher aufgrund des AlG1 Bezuges verdrängt und tritt nach Ende des AlG1-Bezuges wieder in Kraft. Bevor man sich Mühe und Arbeit macht als erstes Mal mit der Krankenkasse reden. Katja
Nicole Beieram 10.07.2014 | 09:58
Vielen Dank für Eure Einschätzungen, ich werde mal berichten, was passiert. Allerdings habe ich gerade ein neues Problem entdeckt. Die Rente meines Vaters wird nicht so schlecht ausfallen, etwa 900,00 Euro über dem Freibetrag für Einkommen bei einer Witwerrente. Diese hingegen würde wohl etwa 200,00 - 250,00 Euro betragen (meine Mutter ist früh gestorben). Nach meinen Berechnungen bekommt er dann gar keine Witwenrente mehr, weil er ein zu hohes eigenes Einkommen hat. Kommt er so trotzdem in die KVdR oder habe ich da einen Denkfehler?
W*lfgangam 10.07.2014 | 17:51
Zitat von Nicole Beier anzeigenausblenden
Hallo Nicole Beier, "Bei Personen, die ihren Rentenanspruch aus der Versicherung einer anderen Person ableiten, gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 11 oder 12 als erfüllt, wenn die andere Person diese Voraussetzungen erfüllt hatte." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html (Abs. 2) und Rechtsanweisungen (der DRV) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Zu deutsch, wie oben schon dargestellt, leitet sich die KVdR auch aus der Rente des verstorbenen Ehegatten ab. Der Anspruch als solcher ist ja nicht weggefallen, sondern der Auszahlungsbetrag ist lediglich wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen auf null gesetzt worden. Meiner Meinung nach müsste die KVdR daher aus der HR abgeleitet werden müssen (ein Verlust des Anspruchs auf die HR wegen Einkommensüberschreitung habe ich eben beim Überfliegen der Vorschriften nicht gesehen). "Meinungen" zählen nicht, einen praktischen Fall dazu hatte ich noch nicht, so dass der Weg über den Widerspruch mit entsprechender Argumentation der richtige ist. Gruß w.
Katjaam 11.07.2014 | 10:43
Hallo Nicole, Problemlösung in Sicht. Wenn die KVdR besteht, die Rente aber nicht gezahlt wird weil durch das eigene Einkommen sich kein Zahlbetrag ergibt bleibt es bei der Versicherungspflicht. @W*lfgang hat ja schon auf eine Rechtliche Anweisung der DRV hingewiesen. In dieser Anweisung, nur etwas weiter vorne, findest Du dies: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Katja
Nicole Beieram 11.07.2014 | 11:59
Prima. Dann darf mein Vater nur nicht noch einmal heiraten :) Ich werde wie gesagt berichten, was bei rum gekommen ist. Allen ein schönes Wochenende.
Nicole Beieram 30.07.2014 | 12:04
So, eine gute Nachricht. Die Krankenkasse hat dem Widerspruch abgeholfen und den Bescheid aufgehoben, er ist in der KVdR :) Begründung: im maschinellen Rentenanmeldeverfahren wurde der Bezug einer Rente zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Altersrente fälschlicherweise verneint. Deshalb war er zunächst nicht drin, nun aber schon. Danke an Alle für Eure Hilfe.
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