Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem, welches meinen Vater betrifft: Er hat nun nach 48 Beitragsjahren zum 01.07.2014 Altersrente beantragt, nachdem er 1,5 Jahre ALG I bezogen hat. Nun erhielt er die Mitteilung seiner Krankenversicherung, dass er nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sei. Ihm fehlen rund 200 Tage für die 9/10-Belegung. Dies dürfte richtig sein, denn ausgerechnet nach der Wende war er zwei Jahre in einer PKV. Dies restlichen 46 Jahre war er in der GKV, aber das zählt ja nach dem Gesetz nicht. Nun bezieht er aber seit 2011 auch Witwerrente nach meiner Mutter, welche bisher aber nichts mit der KdVR zu tun hatte, da er ja ALG I bekam und hierüber pflichtversichert war. Meine Mutter war Zeit ihres Arbeitslebens nur in der GKV, 9/10-Belegung also +. Nun frage ich mich, da mein Vater ja über die Witwerrente doch in der KVdR ist, ob dies auf die Altersrente "durchschlägt". Oder muss er einerseits die Beiträge in die KVdR zahlen für die Witwerrente und für seine eigene Altersrente freiwillig gesetzlich krankenversichert werden? Dann könnte er ja aber einen Zuschuss beantragen oder? Ich habe leider nirgends etwas zu diesem Fall gefunden, wundere mich aber ob das geht. Ich beabsichtige Widerspruch gegen den Bescheid der GKV einzulegen wegen der KVdR, da ich meine, über die Witwenrente ist er drin..
Vielen Dank für eventuelle Rückmeldungen.