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Krankenversicherung der Rentner

von A. Balke14.04.2011 | 16:02
1911 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Krankenversicherung der Rentner Ich habe ab 01.09.2011 mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersrente wegen meiner 90 v.H.igen Schwerbehinderung beantragt. Da ich die zweite Hälfte meines Berufslebens nicht zu mindestens 90 v.H. in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, komme ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner. Von meiner Rente in Höhe von rd. 390 € soll ich 285 € freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da für die Beitragsberechnung das Gesamteinkommen (mein Mann ist Ruhestandsbeamter und privat versichert) maßgebend sei. Warum ist das so? Ich finde das ungerecht.

6 Antworten

KSCam 14.04.2011 | 16:17
Wenn Sie die Beitragsregelung der Krankenversicherung ungerecht finden, fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse, bzw. ein Krankenkassenforum oder beschweren sich bei der Politik...... Was soll ein Rentenexperte Ihnen in dieser Frage antworten? Über Brotpreise beschweren Sie sich doch auch nicht beim Schuster?
Skatrentneram 14.04.2011 | 17:20
Ihnen steht aber noch ein Beitragszuschuß in Höhe von 7,3 % der monatlichen Bruttorente zu, diesen müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Und warum das so ist ? Weil man sich vorher der Solidargemeinschaft, sprich gesetzlicher KV, entzogen hat. Ich finde diese Regelung gut.
???am 15.04.2011 | 08:28
Maßgebend für die freiwillige Krankenversicherung ist alleine Ihr Einkommen. Das Einkommen Ihres Mannes hat hiermit nichts zu tun. Anscheinend haben Sie neben Ihrer Rente noch ein Einkommen von so 1500 - 1600 € zur Verfügung und damit lässt sich der von Ihnen genannte Beitrag doch wohl finanzieren.
Feliam 15.04.2011 | 09:38
Bei der Berechnung des freiwilligen Beitrags in einer gesetzlichen KK wird sehr wohl das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt. Alternative für Sie wäre eine Versicherung in einer privaten KK, wenn dort der Beitrag günstiger wäre, vielleicht aufgrund abgeleiteter Beihilfeansprüche aus dem Dienstverhältnis Ihres Mannes. Der Beitragszuschuss würde sich in jedem Fall auf 7,3% der Rente belaufen, begrenzt auf höchstens die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags.
Grunzam 15.04.2011 | 16:00
"Warum ist das so? Ich finde das ungerecht." Warum das so ist?? Weil es gesetzlich so geregelt wurde. "Ich finde das ungerecht" Ob sie das Ungerecht finden oder nicht, interessiert absolut niemanden. Fanden Sie es auch ungerecht, das sie jahrelang keinen Cent eigenen Krankenkassenbeitrag gezahlt haben????? Hoffen wir nur, das die aktuellen Rentner möglichst zügig durch eine Generation ersetzt werden, denen nicht Habgier auf der Stirn steht . Oder schauen wir einfach in die anderen Länder dieser Erde. Da leben charakterstarke Menschen, die es sich nicht zum primären Hobby gemacht haben ewig über alles rumzujammern. Einfach nur ätzend solch eine Einstellung. Ekelhaft!!!!
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