Hallo Hekli,
in der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Aber auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen, wenn und solange eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Darüber, ob Sie die Voraussetzungen für diese Pflichtmitgliedschaft erfüllen, entscheidet jedoch allein Ihre Krankenkasse. Zur abschließenden Klärung der Frage sollten Sie sich daher direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.