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Krankenversicherung der Rentner II

von Chocolate20.02.2007 | 12:02
1939 Ansichten
3 Antworten

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Eine Frage:ich erhalte zu meiner Rente einen Zuschuss-nun hat meine Postbeamtenkrankenkasse gefragt, ob man diesen mindern kann oder ob es sich um einen festen Betrag handelt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf den Zuschuss können Sie unter den Voraussetzungen des § 46 SGB I ganz oder teilweise

verzichten. Grundsätzlich ist dieses der Fall - hierzu fragen Sie bitte schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Es ist auch zulässig, dass ein beihilfeberechtigter Rentenbezieher

auf den Beitragszuschuss verzichtet, um einen höheren Bemessungssatz

bei der Beihilfe zu erreichen. Das ist möglich, da keine Belastung eines Leistungsträgers

eintritt und keine Rechtsvorschriften umgangen werden.

Die Beihilfestellen sehen den Verzicht auf den Beitragszuschuss nach § 46 SGB 1

für ihren Rechtsbereich weitgehend als zulässig an. Im Vorfeld sollten Sie sich an Ihre Beihilfestelle mit der Bitte um Klärung

wenden, ob ein Verzicht aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich ist und zu den

gewünschten Auswirkungen im Beihilferecht führt.

2 Antworten

DSFam 20.02.2007 | 13:56
Sie können die Höhe Ihres Beitragszuschusse auf eine bestimmten Betrag begrenzen lassen. Einfach eine kurze Mitteilung an Ihren RV-Träger.
Schiko.am 20.02.2007 | 16:45
Unverständlich für mich. Warum wollen sie we- niger zuschuss als ihnen zusteht ?
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