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Experten-Antwort

Krankenversicherung Ehepartner Beamter

von Ricarda H.12.11.2013 | 10:02
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6 Antworten

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Guten Tag, ich habe ein paar Fragen zum Thema Krankenversicherung: Ich bin 53 Jahre alt, stehe zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis und bin entsprechend gesetzlich krankenversichert. Mein Chef möchte spätestens in 2 Jahren in Rente gehen und mein Arbeitsverhältnis wäre damit beendet. Was passiert danach mit meiner Krankenversicherung? Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wäre ich noch gesetzlich versichert aber was kann ich danach tun? Meine Ehemann ist Beamter und somit fällt die Familienver-sicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung leider weg. Der Beitrag für die freiwillige Versicherung ist aufgrund der Einkommensanrechnung von meinem Ehemann zu teuer. Es besteht die Möglichkeit, Anwartschaften für die private Krankenversicherung zu zahlen, somit mein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und später nach dem Arbeitslosengeldbezug zu jetzigen Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Kann ich auch nach dem 55. Lebensjahr noch in die private Krankenversicherung wechseln? In die private Krankenversicherung müsste ich im Hinblick auf die Beiträge ja so früh wie möglich wechseln, aber dann müsste ich meine abhängige Beschäftigung aufgeben? Wenn ich mich aber nun bis zu meinem Rentenbeginn (ausgehend von der Regelaltersrente mit 67 Jahren) in der freiwilligen oder der privaten Krankenversicherung versichern muss, habe ich keine Chance, später in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu kommen, oder gibt es da eine Möglichkeit für mich? Im Moment ist es für mich echt schwer einzuschätzen, was für mich der beste Weg ist. Grüße, Ricarda H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ricarda H,

eine abschließende Empfehlung können wir Ihnen hier im Forum nicht geben, insbesondere unter den Überlegungen, wie sie von W*lfgang vorgetragen wurden. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, wie alle denkbaren Szenarien bis ins Rentenalter durchzudenken. Auf jeden Fall sollten Sie bei einer eventuellen privaten Versicherung nach Wegfall der Pflichtversicherung bedenken, dass Sie eventuell nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Um als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte zu werden, müssen sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

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5 Antworten

=//=am 12.11.2013 | 10:08
Hier im Forum sind Sie leider total falsch. Wenn Sie Fragen zur Krankenversicherung haben, fragen Sie bei der Krankenkasse nach.
Nikiam 12.11.2013 | 13:18
Fragen Sie besser im Krankenkassenforum. Ratsam ist ein Wechsel sicher nicht, auch wenn einen Teil die Steuerzahler über die Beihilfe zahlen. Aber jede Erkrankung, die Sie schon mal hatten, erhöht den Beitrag. Und beim Arzt werden Sie zwar mehr gehätschelt, aber bei wirklich ernsthaften Erkrankungen zahlt die PKV deutlich weniger (Hilfsmittel, Reha).
Nikiam 12.11.2013 | 13:21
Und nicht zu vergessen: Im Rentenalter kommen Sie nicht mehr in die GKV, spätestens dann wird es teuer!
W*lfgangam 12.11.2013 | 14:46
...muss nicht sein, kann sogar günstiger sein. Keine KVdR heißt, keine Abzüge bei der Rente, dafür sogar einen Zuschuss (10,25 % + 7,3 % "gewonnen"). Keine Abzüge von anderen/betrieblichen Altersversorgungen, wieder 17,55 % "gespart". Das verglichen mit dem privaten Beitrag unter Berücksichtigung der Beihilfeberechtigung von 50 oder 70 %, kann sich durchaus sehen lassen im Verhältnis mit den sonst gesetzlichen Abzügen. Aber: vorher informieren, bevor es kein Zurück in die GKV gibt! Gruß w.
Nikiam 12.11.2013 | 20:42
Und wenn Sie wechseln, nur noch lieb sein zum Herrn Gemahl. Es gibt einige Beamtengattinnen, die sich heftig gegen eine Scheidung wehren, weil sie dann ihre private Versicherung ohne Beihilfe kaum mehr finanzieren könnten!
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