Hallo,
bevor ich meine volle EM-Rente bekommen habe, war ich privat krankenversichert, davor nur 4 Jahre gesetzlich Krankenversichert.
Seit letztem Jahr kann ich zumindest 2,5 Stunden täglich wieder arbeiten (ca. 800€) und konnte mich deshalb bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Die Beiträge wurden nur von dem 800€ abgezogen und nicht von meiner EM-Rente. Die private Krankenversicherung wurde zum Teil stillgelegt, aber nicht alles, damit ich noch den Zuschuss von der Rente bekomme.
Nun stellt sich die Frage ob ich die Beiträge für meine gesetzliche Krankenversicherung auch von meiner EM-Rente bezahlen muß, oder besser gesagt nachzahlen muß und ich den Zuschuss für meine private Krankenversicherung zu Recht bekommen habe.
Hatte letztes Jahr einen Berater von der gesetzlichen Krankenkasse da, er hat alles gemacht und meinte es ist richtig.
Aber jetzt sieht die DRV den Fall etwas anders.
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben?
Vielen Dank!