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Experten-Antwort

Krankenversicherung EM-Rente

von Marco23.10.2019 | 00:35
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7 Antworten

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Hallo, bevor ich meine volle EM-Rente bekommen habe, war ich privat krankenversichert, davor nur 4 Jahre gesetzlich Krankenversichert. Seit letztem Jahr kann ich zumindest 2,5 Stunden täglich wieder arbeiten (ca. 800€) und konnte mich deshalb bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Beiträge wurden nur von dem 800€ abgezogen und nicht von meiner EM-Rente. Die private Krankenversicherung wurde zum Teil stillgelegt, aber nicht alles, damit ich noch den Zuschuss von der Rente bekomme. Nun stellt sich die Frage ob ich die Beiträge für meine gesetzliche Krankenversicherung auch von meiner EM-Rente bezahlen muß, oder besser gesagt nachzahlen muß und ich den Zuschuss für meine private Krankenversicherung zu Recht bekommen habe. Hatte letztes Jahr einen Berater von der gesetzlichen Krankenkasse da, er hat alles gemacht und meinte es ist richtig. Aber jetzt sieht die DRV den Fall etwas anders. Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2019 | 12:43

Hallo Marco,

wie bereits beschrieben löst die vorrangige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Beschäftigung auch einen Pflichtbeitragsabzug bei der gesetzlichen Rentenzahlung aus.

Insofern entfällt der Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung und der Eigenanteil zur Krankenversicherung ist ebenfalls aus der Rente zu zahlen.

Beide Teile werden rückwirkend ab Eintritt der Versicherungspflicht von Ihnen zurückgefordert.

Die parallele private Krankenversicherung hat auf den Anspruch auf Zuschuss keinen Einfluss.

6 Antworten

Rückfragenam 23.10.2019 | 06:20
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihrer EM-Rente privat versichert waren, und deshalb keine Pflichtbeiträge zur KV abgezogen wurden, sondern Zuschüsse zu einer privaten KV bewilligt wurden, dann ist ab dem Zeitpunkt einer Arbeitsaufnahme, die eine gesetzliche KV-Versicherung begründet, auch für Ihre Rente der gesetzliche Anteil zur KV abzuziehen. Diesbezüglich hätten Sie Zuschüsse zu einer privaten KV zu Unrecht erhalten. Auch für die reduzierte private KV, die lediglich zum Erhalt von Zuschüssen aufrecht erhalten wurde. EM-Renten sind zunächst grundsätzlich beitragspflichtig in der gesetzlichen KV (oder es werden entsprechende Zuschüsse zu einer privaten KV gewährt). Der entsprechende Anteil wird also von der Brutto-Rente abgezogen. Zusätzliche KV-Erstattungen für private KV-Versicherungen, sind meines Wissens, vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass sowohl Ihre EM-Rente um die (gesetzlichen) KV-Beiträge gekürzt werden müssten und Sie KV-Erstattungen (zur Rente) zur privaten KV zurück bezahlen müssten. Ich ("nur" User) bin also genau so gespannt auf die Experten-Antwort wie Sie. Ihnen alles Gute!!!
Meine Meinungam 23.10.2019 | 10:44
Hallo. Wenn Du bei Arbeitsaufnahme die Kriterien zur Pflichtversicherung in der GKV erfüllst bist Du ab dann Pflichtversichert. Du mußt ab dann GKV Beiträge für Deinen Lohn und GKV Beitag von Deiner Rente zahlen. Dann gibt es keinen Zuschuss mehr. Die Beiträge für Deine Rente mußt Du nachzahlen und den Zuschuss zurückzahlen.
Meine Meinungam 23.10.2019 | 14:20
Hallo. Hab ich vorhin vergessen. Wenn Du jetzt aufhörst zu arbeiten kannst Du in der GKV bleiben. Wird zwar eine freiwillige Mitgliedschaft mit Mindesteinkommen aber man ist wieder in der Solidargemeinschaft. Ich hab das nur geschrieben weil Dein Ruhensbeitrag zur PKV dann zu überdenken wäre.
Marcoam 23.10.2019 | 16:37
Vielen Dank für das Feedback. Der Fall ist schon über 3 Monate bei meiner gesetzlichen KK zur Klärung. Ich hatte ja einen Berater von der KK bei mir und wenn ich jetzt die Beiträge nachzahlen muß, hätte ich gleich privat bleiben können. Das wäre günstiger gewesen. Ist echt ärgerlich!
Meine Meinungam 23.10.2019 | 17:08
Hallo. Ohne Pflichtversicherung in der GKV wärst Du nicht in die GKV gekommen. Da hat man nicht die Möglichkeit in der PKV zu bleiben.
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