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Experten-Antwort

Krankenversicherung für betriebliche BU

von Renten-Röchler21.12.2014 | 10:33
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4 Antworten

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Ich habe meinen EM-Rentenbescheid auf Zeit bekommen. Soweit so gut. Die Rente liegt gerade mal bei 1200 netto. Dass man davon nicht leben kann (Alleinstehend) kann, aber es doch zuviel zu sein, um Sozialleistungen zu bekommen, bleibt mit nur die Möglichkeit mein noch bestehendes Arbeitsverhältsnis zu kündigen. Dann greift die betriebliche BU-Versicherung und ich bin finanziell aus dem Schneider. Muss ich davon KV zahlen. Wenn ja, wie erfolgt die Abwicklung. Muß ich der Krankenkasse dann den BU-Rentenbescheid schicken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Klärung Ihrer Fragen sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse bzw. der entsprechenden Stelle Ihrer betrieblichen BU Versicherung in Verbindung setzten.

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3 Antworten

KSCam 21.12.2014 | 13:48
Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse, dort sind Sie richtig. Die Kasse wird Ihnen sagen was Sie dort vorlegen müssen.
Schießl Konradam 21.12.2014 | 17:01
Ein Bekannter hatte vor Jahren eine privat ab- geschlossene Berufsunfall Versicherung und er- zählte mir, er zahle hierfür keinen Beitrag an die Krankenkasse. Eine wichtige Frage ist aber doch, ob Sie als Bezieher einer EMR so ohne Weiteres kün- digen können oder sollen um diese Rente zu erhalten. MfG.
Matze72am 21.12.2014 | 19:38
Eine Betriebsrente (egal welcher Art) gilt im Krankenkassenrecht als "Versorgungsbezug". Versorgungsbezüge unterliegen dem Grunde nach den beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Beitragspflicht wiederum entsteht dann, wenn u.a. der monatliche Betrag 1/20 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet (§ 226 Abs. 2 SGB V). Die monatliche Bezugsgröße liegt ab 01.01.2015 im Westen bei 2.835 € und im Osten bei 2.415 € Sollte daher die von Ihnen bezogene Betriebsrente 1/20 dieses Betrages überschreiten, so müssten Sie davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. In der Regel läuft dass dann so, dass die Versorgungsstelle Ihrer Krankenkasse eine Mitteilung macht. Diese antwortet dann der Versorgungsstelle z.B.: "Behaltet die Beiträge ein." oder aber auch - warum auch immer - "Keine Beiträge einbehalten. Wir fordern sie uns direkt von 'Renten-Röchler' ", Daber muss der Leistungsbezieher, anders als aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die Beiträge vollständig alleine tragen, also 14,6% + x (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
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