Wir beschäftigen eine Vielzahl von Mitarbeitern, die für uns als schweizer Unternehmen weltweit tätig sind. Diese MA erhalten sowohl aus Deutschland als auch aus der Schweiz (für Ihre internationale Versicherungszeit) eine Altersrente. Gemäss Abkommen EU - Schweiz unterstehen MA, welche aus mehreren Ländern eine Altersrente beziehen dem Gesetz des Wohnlandes, was mehrheitlich Deutschland ist. Von einigen MA höre ich nun, dass sich deutsche Krankenkassen weigern, diese MA zu versichern. Ich bin der Meinung, dass das klar gegen internationales Recht verstösst.
wie genau sieht diese "Weigerung" der Kassen aus?
Wird die Pflichtversicherung in der KVdR verweigert, weil wegen der ausländischen Zeit die Vorversicherung nicht erfüllt ist?
Oder wird auch das Recht zur freiwilligen Versicherung bestritten?
Das ist ein gravierender Unterschied - insofern sollten Sie Ihre Frage präzisieren.
PS: es gibt CH Krankenkassen, die als "gesetzliche Kassen" im Sinne der Vorversicherungszeit mitzählen und CH Kassen, die da nicht zählen mit der Folge, dass der Rentner im Zweifel nicht in die Pflichtkrankenversicherung kommt.
Und wenn es sich nur um einzelne Kassen handeln sollte, steht es dem Mitarbeiter ja frei eine Kasse zu wählen, die "kein Problem macht" - ab 2009 sollte das doch auch wegen der gleichen Beitragssätze unproblematisch sein.