Hallo flyover,
die Entscheidung, ob Versicherungspfllicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beseht, trifft die deutsche Krankenkasse. Setzen Sie sich deshalb auch mit Ihrer letzten deutschen Krankenkasse in Verbindung.
Sofern eine Krankenversicherungspflicht nicht besteht, werden auch keine Beiträge aus der Rente erhoben.