Mein Lebensgefährte ist Deutscher und Ende 2003 nach Österreich umgezogen. Eine deutsche Krankenversicherung bestand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (nur bis Anfang 2003 bei der KKH)).
In Österreich hat er keine Versicherungszeiten erworben. Krankenversichert ist er seit 2003 bei der österreichischen SVA, an die er monatliche Beiträge bezahlt.
Ab August 2011 (65. Geburtstag) bezieht er dann (hoffentlich) seine deutsche Rente. Das Rentenfeststellungsverfahren läuft bereits.
Unklar ist, wie es mit der Krankenversicherung jetzt weiterläuft. Da er sicher nicht auf die 9/10 Teile Versicherungszeiten in der 2. Hälfte kommen wird, nehme ich an, dass er nicht in die KvdR aufgenommen wird. Was dann? Muss er sich in Österreich als deutscher Rentner dann selbst versichern und Beiträge zahlen? Oder ist man trotzdem irgendwie über die deutsche Rentenversicherung krankenversichert? Beiträge werden ja trotzdem eingehoben, oder?
Leider sind die Formulare und Texte der KvdR , die man von der Rentenversicherung bekommen hat, bzw. dazu im Internet findet, so kompliziert abgefasst, dass wir sie teilweise einfach nicht verstehen.
Es würde mich freuen, wenn uns jemand verlässlich Antwort geben kann.
vielen Dank!