Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenversicherung in Österreich als deutscher Rentner

von flyover14.06.2011 | 15:54
3341 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Lebensgefährte ist Deutscher und Ende 2003 nach Österreich umgezogen. Eine deutsche Krankenversicherung bestand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (nur bis Anfang 2003 bei der KKH)). In Österreich hat er keine Versicherungszeiten erworben. Krankenversichert ist er seit 2003 bei der österreichischen SVA, an die er monatliche Beiträge bezahlt. Ab August 2011 (65. Geburtstag) bezieht er dann (hoffentlich) seine deutsche Rente. Das Rentenfeststellungsverfahren läuft bereits. Unklar ist, wie es mit der Krankenversicherung jetzt weiterläuft. Da er sicher nicht auf die 9/10 Teile Versicherungszeiten in der 2. Hälfte kommen wird, nehme ich an, dass er nicht in die KvdR aufgenommen wird. Was dann? Muss er sich in Österreich als deutscher Rentner dann selbst versichern und Beiträge zahlen? Oder ist man trotzdem irgendwie über die deutsche Rentenversicherung krankenversichert? Beiträge werden ja trotzdem eingehoben, oder? Leider sind die Formulare und Texte der KvdR , die man von der Rentenversicherung bekommen hat, bzw. dazu im Internet findet, so kompliziert abgefasst, dass wir sie teilweise einfach nicht verstehen. Es würde mich freuen, wenn uns jemand verlässlich Antwort geben kann. vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo flyover,

die Entscheidung, ob Versicherungspfllicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beseht, trifft die deutsche Krankenkasse. Setzen Sie sich deshalb auch mit Ihrer letzten deutschen Krankenkasse in Verbindung.

Sofern eine Krankenversicherungspflicht nicht besteht, werden auch keine Beiträge aus der Rente erhoben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 14.06.2011 | 17:31
Diese rein krankenversicherungsrechtlichen Fragen sollten Sie Ihrer Krankenkasse in Österreich, bzw. der letzten Krankenkasse in D stellen. Ob und wie man krankenversichert ist, entscheiden nämlich nicht die Rententräger sondern die Krankenkassen. :)
flyoveram 14.06.2011 | 18:49
oh wusste ich nicht. trotzdem danke für die Auskunft. In österreich ist das, was rente angeht, alles irgendwie direkt an einer Stelle (PVA) zu klären. Die deutsche Rentenversicherung hatte bei der Rentenfeststellung Unterlagen über die Krankenversicherung mitgeschickt, daher dachte ich, das ist alles "eins". Falls trotzdem jemand eine Antwort weiss... ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026