Hallo Kla,
wenn der Verstorbene Mitglied der KVdR war - was eine gesetzliche Krankenkasse voraussetzt, rutscht die Witwe da automatisch mit rein. Natürlich ist die KVdR-Meldung davon unabhängig (immer) auszufüllen.
Sollte sie nur in einer privaten Krankenkasse 'mitversichert' gewesen sein, kommt es auf ihre eigene gesetzlichen Krankenversicherungszeiten an. Der Zugang zur KVdR ist dann eher unwahrscheinlich ...aber die Zugangsvoraussetzungen werden Sie kennen ?!.
Ihre Frage zielte doch wohl eher auf 'weitere Veranlassungen' ab (weil sie vermutlich schon Jahrzehnte als Familienangehörige GKV mitversichert ist) ...sie muss nichts weiter machen, die KK bestätigt ihr die neue Mitgliedschaft als Rentnerin.
Gruß
w.