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Krankenversicherung (Versicherungspflicht)

von woldi16.09.2007 | 21:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 1952 geboren und musste am 20.01.2004 Erwerbsminderungsrente beantragen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalte ich seit 11/2003. Neben meinem Rentenbezug habe ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeführt. Nun muss ich aus gesundheitlichen Gründen diese Teilzeitbeschäftingung aufgeben. Im Januar 2004 hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich als Rentnerin nicht in die Pflichtversicherung aufgenommen werde, weil ich von 12/1975 bis 05/1990 privat krankenversichert war. Sobald ich aufhöre zu arbeiten fällt die Krankenversicherungspflicht weg. Kann ich nun als Rentnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder Pflichtmitglied werden? Sind die Voraussetzungen nun erfüllt? Seit 05/1990 arbeite ich ununterbrochen bis heute. Ich würde mich sehr freuen, wenn es für mich eine positive Lösungsmöglichkeit gäbe. ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo woldi,

da es sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung handelt, kann ich Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten. Mehr als den Rat wie "bekiss" (AOK-Expertenforum) kann ich Ihnen daher auch nicht geben.

3 Antworten

bekissam 16.09.2007 | 22:17
Für Fragen aus dem Bereich Krankenversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse oder an das Forum unter http://www.aok-business.de/ (Balken "Expertenforum" anklicken). Ihr Rentenversicherungsträger führt nur aus, was die Krankenkasse entschieden hat.
Selina IIam 17.09.2007 | 08:36
Die Voraussetzungen dafür, dass Sie als Rentner pflichtversichert in der KV werden können sind, dass Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert (nicht privat!) waren. Nach Ihren Angaben hört sich das nicht so an. Sie haben somit m.E. nur noch die Möglichkeit sich freiwillig bei einer gesetzlichen KV zu versichern- wenn Sie nur die Renteneinnahmen haben wird das voraussichtlich günstiger für Sie ausfallen, als in fortgeschrittenem Alter noch in die Private zu wechseln (wenn die Sie überhaupt nehmen). Es tut mir leid nichts Positiveres schreiben zu können - dieses System finde ich schon lange grässlich und ich sehe nicht richtig einen Sinn darin :-(
zuzaam 17.09.2007 | 09:17
hi, du findest den passus zur krankenversicherungspflicht für rentner unter § 5 Abs. Nr.11 SGB V. um pflichtversichert zu sein, musst du "seit beginn der erstmaligen aufnahme einer erwerbstätigkeit bis zur stellung des rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten hälfte des zeitraums aufgrund einer pflichtversicherung mitglied oder aufgrund einer pflichtversicherung nach § 10 (--> familienversicherung) versichert" gewesen sein. wenn das für dich nicht zutrifft, so kannst du dich trotzdem nahtlos weiterhin gesetzlich versichern - dann als freiwilliges mitglied. kostenpunkt beginnt bei mindestens ca. 120,- bei einer mindestbemessungsgrundlage von ca. 815,- übrigens besteht auch versicherungspflicht, d.h. deine letzte krankenkasse MUSS dich so oder so wieder aufnehmen - und du MUSST andererseits dich versichern. das ist bestandteil der letzten gesundheitsreform vom 1.4.2007. sollte dir der gedanke kommen, vielleicht geld sparen zu können, wenn man ein paar monate die gkv-zahlung nicht macht, so klappt das nicht, da alle monate der nicht-mitgleidschaft nachgezahlt werden müssen. von daher: du MUSST dich versichern - entweder als freiwilliges mitglied oder eben pflichtversichert als rentner. (ausrechnen nach obigen paragraphen!) die private krankenversicherung hat bei dir keine aufnahmepflicht, da deine letzte versicherung eine gesetzliche war - diese muss dich weiterhin als mitglied führen bzw. aufnehmen. gruß, zuza
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