In der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Normalerweise sind Sie durch diese Regelung als Rentenantragsteller auch in der Zeit zwischen Wegfall des Arbeitslosengeldes und Beginn der Rente krankenversichert. Konkrete Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.