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Zur Experten-Antwort springenBezieher von Übergangsgeld werden in der Regel in der Krankenversicherung versichert, wenn zuvor bereits Versicherungspflicht vorlag. Mit dem Bewilligungsbescheid für Ihre medizinische Rehabilitation haben Sie den Vordruck G510 erhalten . Im Teil A waren von Ihnen Angaben zum Beschäftigungs- bzw. Versicherungsverhältnis zu machen. Hier war von Ihnen unter anderem anzugeben, ob Sie das Krankengeld als freiwillig versicherter oder als Pflichtversicherter der Krankenkasse beziehen. Im Teil C, der von Ihrer Krankenkasse auszufüllen war, musste ebenfalls unter Punkt 1 das Versicherungsverhältnis angegeben werden. Je nachdem welche Angaben von Ihnen gemacht wurden, wurde die Beitragszahlung geprüft. Ohne Ihre Akte kann hier im Forum daher leider keine Auskunft gegeben werden, welche Angaben damals vorlagen und wie die Beitragszahlung zur Krankenkasse während Ihres Übergangsgeldbezuges erfolgte. Daher wäre es sinnvoll, wenn Sie sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen. Dort kann Ihnen über den Sachverhalt und wie die Beitragszahlung zur Krankenkasse damals erfolgte, genaue Auskunft gegeben werden und Sie können Ihre unten gestellten Fragen direkt erörtern.
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