Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenversicherung während Reha und anschließender Wiedereingliederung

von sagichnich16.01.2014 | 17:03
1847 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgender Sachverhalt: Im letzten Jahr habe ich Krankengeld bekommen. Innerhalb meiner (medizinischen) Reha wurde ich aus dem Krankengeld ausgesteuert (08.04.). Während der Zeit der Reha habe ich Übergangsgeld bekommen. Am 25.04. bin ich aus der Reha entlassen worden und habe innerhalb von 4 Wochen die Wiedereingliederung auf meinem Arbeitsplatz begonnen. Diese habe ich am 15. August abgeschlossen, seitdem arbeite ich wieder ganz normal in Vollzeit. Nun meine Frage: Wie war ich während des Bezugs von Übergangsgeld krankenversichert? War ich das überhaupt? Vorher war ich freiwillig versichert, weil ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite. Bin ich während des Bezuges von Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger versicherungspflichtig? Oder werden die Beiträge zu meiner freiwilligen Krankenversicherung übernommen? Meine Krankenkasse hat sich bei mir gemeldet und möchte entweder Beiträge von mir oder die Kosten für angefallene Leistungen (Arztbesuche, Medikamente etc.). Ich bitte deshalb dringend um Hilfe, gerne mit Angabe der Rechtsgrundlage. Herzlichen Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2014 | 11:49

Bezieher von Übergangsgeld werden in der Regel in der Krankenversicherung versichert, wenn zuvor bereits Versicherungspflicht vorlag. Mit dem Bewilligungsbescheid für Ihre medizinische Rehabilitation haben Sie den Vordruck G510 erhalten . Im Teil A waren von Ihnen Angaben zum Beschäftigungs- bzw. Versicherungsverhältnis zu machen. Hier war von Ihnen unter anderem anzugeben, ob Sie das Krankengeld als freiwillig versicherter oder als Pflichtversicherter der Krankenkasse beziehen. Im Teil C, der von Ihrer Krankenkasse auszufüllen war, musste ebenfalls unter Punkt 1 das Versicherungsverhältnis angegeben werden. Je nachdem welche Angaben von Ihnen gemacht wurden, wurde die Beitragszahlung geprüft. Ohne Ihre Akte kann hier im Forum daher leider keine Auskunft gegeben werden, welche Angaben damals vorlagen und wie die Beitragszahlung zur Krankenkasse während Ihres Übergangsgeldbezuges erfolgte. Daher wäre es sinnvoll, wenn Sie sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen. Dort kann Ihnen über den Sachverhalt und wie die Beitragszahlung zur Krankenkasse damals erfolgte, genaue Auskunft gegeben werden und Sie können Ihre unten gestellten Fragen direkt erörtern.

1 Antworten

???am 17.01.2014 | 08:08
Es ist beides möglich: In der Regel sind Übergangsgeldbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Es kann aber auch ein Zuschuss zur bisher bestehenden freiwilligen/privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Es kommt da ganz auf Ihren Antrag an. Sehen Sie in Ihren Unterlagen nach. Falls Sie sich Ihre Anträge nicht kopiert haben, werden Sie wohl bei Ihrer DRV nachfragen müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026