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Experten-Antwort

Krankenversicherung während Rentenantrag

von Harald Voigt19.04.2012 | 22:07
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin leider arbeitslos. Mein Anspruch auf ALG I endet am 30.04.2012. Anspruch auf ALG II habe ich nicht. Am 12.04.2012 habe ich meinen Rentenantrag auf Altersrente gestellt. Ab 01.09.2012 beziehe ich dann Altersrente. Bin ich in der Zwischenzeit beitragsfrei krankenversichert oder muß ich mich über meine berufstätige Frau evtl. für die Zeit vom 01.05.2012 bis 31.08.2012 familienversichern? Meine Krankenkasse kann oder will mir keine eindeutige Antwort geben. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Harald Voigt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald Voigt,

das Prüfrecht, ob ein Rentenantragsteller pflichtversichert wird in der Krankenversicherung der Rentner, liegt allein bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist auch verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu erteilen.

Ob eine beitragsfreie Familienversicherung über Ihre berufstätige Ehefrau möglich ist , kann ebenfalls nur Ihre zuständige Krankenkase prüfen.

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4 Antworten

W*lfgangam 19.04.2012 | 22:54
Hallo Harald Voigt, wieso verweigert Ihnen die Krankenkasse die Auskunft? Im Rahmen des Rentenantrages hat sie die Meldung (R810) zur Krankenversicherung der Rentner erhalten und muss darüber einen Bescheid erteilen - wie Sie ab dem Zeitpunkt des Rentenantrages ff. kranken- und pflegeversichert sind. Möglicherweise ist der 12.04. aber erst noch zu kurz her, so dass Ihnen der schriftliche Bescheid der KK noch nicht vorliegt (und die sich intern/mündlich erstmal am Winden sind). Wenn Ihre Frau Pflichtmitglied der gesetzlichen KK ist, werden Sie beitragsfrei bis zum Rentenbeginn als Familienversicherter dort aufgenommen - die KVdR, Krankenversicherung der Rentner, die schon ab Antragstellung grundsätzlich kostenpflichtig greift, tritt bis dahin qausi zugunsten der Familienversicherung zurück ...von Besonderheiten in der (Kranken-)Versicherungsbiographie beider Personen abgesehen, die hier keiner beurteilen kann. Gruß w.
Hanniam 19.04.2012 | 22:33
Entweder beitragsfrei familienversichert (dazu müssen Sie Ihre Einkünfte nachweisen) oder SIE bezahlen freiwillige Versicherung.
W*lfgangam 21.04.2012 | 16:13
Wenn Ihre Frau Pflichtmitglied der gesetzlichen KK ist, werden Sie beitragsfrei bis zum Rentenbeginn als Familienversicherter dort aufgenommen
Sofern keine zu hohen eigenen Einkünfte vorhanden sind (er könnte ja auch Mieteinnahmen, Zinsen usw. erhalten).
...ich weiß, deswegen sprach ich ja auch wage von 'Versicherungsbiographien' - wo diese potentiellen (Einkommens-)Verhältnisse besonders zu durchleuchten sind. Gruß w.
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