Hallo Harald Voigt,
das Prüfrecht, ob ein Rentenantragsteller pflichtversichert wird in der Krankenversicherung der Rentner, liegt allein bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist auch verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu erteilen.
Ob eine beitragsfreie Familienversicherung über Ihre berufstätige Ehefrau möglich ist , kann ebenfalls nur Ihre zuständige Krankenkase prüfen.