Wegen Ihrer Selbstständigkeit zählt die Witwenrente als Einkommen zur Berechnung des KK-Beitrages. Dadurch fällt der Pflichtbeitrag bei der Rente weg und Sie erhalten solange Sie selbstständig sind einen Zuschuss zu Krankenkasse. Beantragen Sie sofort einen Zuschuss zur KK bei Ihrem RV-Träger.