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Krankenversicherung Witwe

von Helen29.06.2009 | 11:56
1082 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Witwenrente von der mir auch Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden. Bin ich darüber "ordentlich" krankenversichert oder muss ich mich für meine Selbstständigkeit auch noch krankenversichern, um nicht mit Behandlungskosten belstet zu werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wegen Ihrer Selbstständigkeit zählt die Witwenrente als Einkommen zur Berechnung des KK-Beitrages. Dadurch fällt der Pflichtbeitrag bei der Rente weg und Sie erhalten solange Sie selbstständig sind einen Zuschuss zu Krankenkasse. Beantragen Sie sofort einen Zuschuss zur KK bei Ihrem RV-Träger.

1 Antworten

Skatrentneram 29.06.2009 | 12:38
Diese Frag müssen Sie m.E. mit Ihrer Krankenkasse klären, denn diese muss die Entscheidung treffen ob Sie in der KVdR pflichtversichert sind oder ob ein Ausschlußtatbestand vorliegt. Wenn man Ihnen von der Rente Beiträge zur KV abzieht besteht doch eine Pflichtversicherung. Ist Ihrer KK denn bekannt, dass Sie auch noch eine Selbstandigkeit ausüben ? Sie sollten dass unbedingt noch einmal mit Ihrer KK klären. Falls Sie sich freiwillig versichern müssen, steht Ihnen ein Beitragszuschuss von der rentenversicherung zu, diesen müssen Sie aber beantagen.
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