hallo,seit 2007 wurde der sonst 50%ige Anteil der Rentenversicherungsanstalt bei mir auf ca.47% der monatlichen Krankenversicherungskosten abgesenkt! Wer kann mir die rechtlichen Grundlagen hierfür benennen! Danke! mfg.Guffert
19.07.2007, 15:53
von
Antonius
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, beträgt der Anteil der DRV nach wie vor 50 %. Allerdings müssen die Versicherten seit dem 01.07.2005 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % für Zahnersatz und Krankengeld entrichten, an dem sich die DRV nicht beteiligt. Sofern Sie privat versichert sein sollten, könnte der zulässige Höchstbeitrag überschritten sein, sodass die DRV tatsächlich nur 47 % der Kosten übernimmt.
20.07.2007, 09:48
Experten-Antwort
Hallo H.Guffert,
wie Antonius bereits geantwortet hat, könnte es sich auch um die Überschreitung der Höchstgrenze handeln. Vermutlich aber handelt es sich bei Ihnen um den zusätzlichen Beitragssatz von 0,9% (Zahnersatz) den wir seit 01.07.2005 von Ihrer Rente erheben. Aber dann würde die von Ihnen festgestellte Absenkung bereits seit 01.07.2005 so sein. Schauen Sie doch mal auf Ihrem Bescheid vom 01.07.2005 nach.
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