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Experten-Antwort

Krankenversicherungsbeitrag laut Rentenanpassungsbescheid stimmt nicht mit tatsächlichem Beitrag überein

von Rainer R.13.03.2016 | 12:03
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6 Antworten

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Ich verstehe den Rentenanpassungsbescheid anscheinend nicht richtig, oder meine Krankenversicherung macht vielleicht einen Fehler? Der Krankenversicherungsbeitrag laut Rentenanpassungsbescheid ist deutlich höher als der Betrag, den mir die Krankenversicherung als Beiträge bestätigt und stimmt nicht mit den vom Konto abgebuchten tatsächlichem Beitrag überein. Bei einer Monatsrente von 1332,40 Euro soll nach Rentenanpassung der monatliche Beitrag zur KV = 97,26 und für die Pflegeversicherung 31,24 Euro sein. Die Krankenversichung bestätigt mir aber nur 79,36 Euro Beitrag sogar inklusive Pflegeversicherung. In Rentenanpassungsbescheidwird auch nur der rentenbetrag nach Abzug aller (höheren) Kosten ausgezahlt. Mache ich einen Denkfehler - oder wie kann ich die Differenzen erklären. Danke für jede Hilfestellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die vorherigen Antworten erklären die Höhe im Bescheid der Rentenversicherung und sind so korrekt.

Bezüglich dem abweichenden Betrag kann die Rentenversicherung keine Angaben machen - bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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5 Antworten

W*lfgangam 13.03.2016 | 12:50
Hallo Rainer R. KV 7,3 % = 97,26 € PV 2,35 % = 31,31 € Zusatzbeitrag KV um 0,9 % = 11,99 € Irgendetwas stimmt mit den Daten von Ihrer KK nicht. Handelt es sich ggf. um eine Steuerbescheinigung? Ich wüsste nicht, warum die KK einem sonst die Beiträge mitteilen sollte, die stehen bereits im Rentenbescheid. Gruß w.
bfgxfgxam 13.03.2016 | 12:45
Reden Sie vom Rentenanpassungsbescheid 2015? Denn 2016 gibt es ja noch nicht. Schauen sie sich in dem Bescheid die (Anlage 1) "Berechnung der Rente" an. Da erkennen Sie, wie aus Ihrem Bruttorentenbetrag der Nettorentenbetrag errechnet wird. + Bruttobetrag (seit 01.07.2015) - 7,3 % (Krankenversicherungsanteil des Rentners) - individueller Zusatzbeitrag (je nach Krankenkasse; mögliche Änderung zum 01.03.2016) - 2,xx % (Pflegeversicherung - je nachdem ob Elterneigenschaft bejaht oder verneint) = Nettobetrag
Schießl Konradam 13.03.2016 | 20:40
Bis 31.12. 2015 war einheitlich der Krankenkassen Beitrag einschließlich Sonderbeitrag 8,20 % Dies ergab bis 31.12. 2015 für 1332,40 Bruttorente 109,26 und mit 2,35% 31,31 Pflegever- sicherung. Kassen verschieden erhöht sich der Sonderbeitrag-der bisher 0,9% war- bei der DAK um 0,6% 1332,40 x 8,8 117,25 und gleichbleibend 2,35% PflV. Kein Grund feststellbar, warum die Krankenversicherung Ihnen den Beitrag mitteilte, dieser ist auch nicht aus der Steuerbescheinigung einer Bank ersichtlich, jedoch aus der Rentenbescheinigung für das Finanzamt . MfG.
fgjhjgam 14.03.2016 | 08:54
nein. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wurde zum 01.01.2015 eingeführt - mit Auswirkung für Renten ab 01.03.2015.
Schießl Konradam 14.03.2016 | 09:11
Jawohl, somit beträgt die Krankenversicherung ( 1/2 aus 14,60) 7,30 plus Zusatzbeitrag 0,9% 8,20 % von 1332,40 Euro 109,26? MfG,
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