Guten Tag,wer kann mir zu folgendne Fragen helfen?
Ich bin seit Jahren freiwiliges Mitglied einer BKK (Verdienst über der Versicherungsgrenze) Bedingt durch Altersteilzeit sinkt nun in den letzten 2 Jahren vor Renteneintrit mein Brutto unter die Pflichtversicherungsgrenze.
1. bin ich dann ab sofort bzw. 2009 wieder Pflichtversichert ?
2. WEnn ja, bin ich dann bei Renteneintritt auch Pflichtmitglied in der KVdR oder muß ich mich weiterhin privat absichern?
Vielen dank schon mal für entsprechende Auskünfte.
Gruß
Klaus