Ich bin Deutsche und lebe in Frankreich, beziehe eine deutsche und französische Rente und will nun meinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen.
1. Krankenversicherungspflicht :
Lt. Securité Sociale muss ich weiterhin in Frankreich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, da ich dort länger als 15 Jahre beitragspflichtig war.
Muss ich mich in Deutschland zusätzlich krankenversichern?
2. Rentenbesteuerung:
Gelten für die Besteuerung meiner Renteneinkünfte aus Frankreich die gleichen Regeln für die Berechnung des Rentenfreibetrags wie für die deutschen Renten? (Ich bin seit 1.1.2012 in Rente)
Im voraus besten Dank.