Im großen und ganzen gilt eigentlich: wer immer gesetzlich krankversichert war, bleibt dies auch bei Bezug einer Rente unabhängig von der Höhe der Rente. Wenn Sie ausschließlich die Rente bezie-hen, würde grundsätzlich eine Pflichtversicherung in Kraft treten. Nach dem Recht der Krankenkassen ist die Hinterbliebenenrente I H R Einkommen; dieses Einkommen wird grundsätzlich bei der Bei-tragsermittlung mit einbezogen. Bei einer Versicherungspflicht bleiben regelmäßig private Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Dividenden unberücksichtigt.
Ausnahmen können Sie nur bei Ihrer Krankenkasse erfahren.
Ich empfehle Ihnen dringend Ihre eigene Rente zum frühestmöglichen Termin in Anspruch zu nehmen. Es sei denn Sie erreichen garantiert das 90. Lebensjahr...
Die Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle scheint mir auf jeden Fall geboten.