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Krankeversicherungspflicht für Renter mit niedriger Rente

von Alex21.07.2009 | 15:42
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6 Antworten

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Ich habe mal eine Frage: Wenn eine Frau nur sehr wenig eingene Rente bekommt so zwischen 30 und 50 Euro, muss sie dann von Ihrem bisschen Rente sich bei der Krankenkasse und der Pflegeversicherung versichern oder kann sie sich bei ihrem Mann mitversichern?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenversicherungspflicht einer Rente hängt nicht von deren Höhe ab, sondern vielmehr von der Erfüllung der erforderlichen Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenkasse. Danach wird derjenige zur sogenannten "Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner" kranken- und pflege-versicherungspflichtig, der in der zweiten Hälfte seines (möglichen) Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent unabhängig vom Status Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war.

5 Antworten

Falsches Forumam 21.07.2009 | 15:48
Ich denke das ist wohl eher eine Frage die die Krankenkasse betrifft. Sie sind ja hier nicht in einem Krankenkassen forum, somit ist die Frage hier nicht richtig.
Skatrentneram 21.07.2009 | 15:48
Die Versicherungspflicht zur Kranken-und Pflegeversicherung wird von Ihrer zuständigen Krankenkasse festgestellt, auf die Höhe der Rente kommt es hier nicht an. Sie sollten sich hier bei der zuständigen KK erkundigen.
Wolfgangam 21.07.2009 | 19:42
Hallo Alex, wenn sie freiwilliges Mitglied der GKV sind, wird Ihre Frau (weiterhin) beitragsfrei mitversichert sein (Einkommensgrenze 355 EUR - glaube ich). Sind Sie hingegen Pflichtmitglied, wird durch das Einkommen=Rente der Frau eine eigene Pflichtversicherung begründet. Trösten Sie sich, kleine Rente, kleiner Beitrag, rd. 10 % gehen für alle Leistungsansprüche von der Rente weg (da kriegen Andere Tränen in den Augen ;-) Weitere Infos können Sie hier erhalten: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html Gruß w.
Chrisam 21.07.2009 | 22:58
Es kommt nicht darauf an, ob der Ehemann freiwillig oder pflichtversichert war. Maßgebend ist, ob die Ehefrau die Voraussetzungen für die Krankenversicherung erfüllt hat. Wenn ja, so zahlt man Beiträge auch aus "geringen" Renten. Falls nein, besteht ein Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Gesamteinkommen 360€ nicht überschreitet (bei zus. geringf. Beschäftigung = 400,--€).
Wolfgangam 22.07.2009 | 23:38
Hallo Chris, thx für die Korrektur ...eigentlich weiß ich ja, dass KVdR immer vorgeht - eiere damit allerdings bei diesen Fällen/Minirenten/Ex-Familienversicherung immer gern mal wieder rum ;-) Gruß w.
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