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Krankheit bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Tanne06.11.2007 | 17:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, In Kürze läuft mein ALG1 aus und ich werde mich arbeitslos ohne Leistungsbezug melden, Anspruch auf ALG2 besteht nicht. Voraussichtlich muss ich jetzt operiert werden und bin dann ca. 2-3 Monate krankgeschrieben. Was passiert in dieser Zeit mit meiner Meldung beim Rentenversicherungsträger? Nach 6 Wochen meldet mich die Arbeitsagentur meines Wissens bei der Rentenversicherung ab und da ich dann bereits nicht mehr im Leistungsbezug bin, erhalte ich auch kein Krankengeld von der Krankenkasse. Wichtig ist für mich aber eine lückenlose Meldung bei der Rentenversicherung. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

3 Antworten

Unbekanntam 06.11.2007 | 17:43
Hallo Tanne, Sie haben Recht, in der Regel ist eine lückenlose Meldung notwendig, vor allem um den Erwerbsminderungsschutz nicht zu verlieren. Lassen Sie sich ganz normal weiterhin "krankschreiben" und heben Sie die "gelben Zettel" gut auf. Diese benötigen Sie, um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug gemäß § 58 SGB VI als Anrechnungszeiten bei der RV nachzuweisen. Nach dem Sie wieder gesund sind, melden Sie sich wieder unverzüglich bei der Arbeitsagentur. Danach besuchen Sie die nächste Beratungsstelle und weisen die Anrechungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anhand den "gelben AU-Bescheinigung" nach.
Wolfgangam 07.11.2007 | 12:27
>Überprüfen können Sie dieses durch die jährlichen Renteninformationen, die Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten< Mit der Renteninformation 2007 ff. wurde der Versicherungsverlauf eingespart, wenn davor einer erstellt worden ist. Leider keine Kontrolle aktueller Zeiten mehr möglich.
Tanneam 07.11.2007 | 14:54
Herzlichen Dank für die fundierten Informationen, Sie haben mir sehr weitergeholfen.
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