Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankheit - Kündigung - Urlaubsabgeltung

von Markus17.06.2015 | 09:00
1409 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Fall: Ich bin seit Mitte Oktober 2014 krank geschrieben und beziehe seither Krankengeld. Mir wurde Mitte November 2014 zum 31. Mai 2015 gekündigt. Ich werde voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr erwerbstätig sein. Es wurden mir mit der letzten Lohnbescheinigung die Urlaubstage aus 2014 und anteilig 2015 (brutto = netto >6.000 Euro) ausbezahlt. Allerdings wurden hier keine Lohnsteuer oder SV Abgaben entrichtet. Ferner bekam ich die letzten 6 Monate auch eine Krankengeldaufzahlung so dass ich meinen altes Nettolohnniveau aufrecht erhalten konnte. Auch dieses wurde monatlich nicht versteuert. Ist das seitens des Arbeitgebers korrekt? Ganz lieben Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Krankenkasse ist die "Einzugsstelle" für die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung und entscheidet über das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Versicherungspflicht in diesen Zweigen der Sozialversicherung. Bitte wenden Sie sich dorthin.

Grundsätzlich sind Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat (z. B. Urlaubsabgeltungen),

als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln und dem beendeten Beschäftigungsverhältnis

zuzuordnen.

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, die für die Zeit des Bezuges von Krankengeld weiter erzielt werden, gelten grundsätzlich (unter bestimmten Voraussetzungen) nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

GroKoam 17.06.2015 | 09:11
Nein
Markusam 17.06.2015 | 09:36
Kann mir sonst noch wer helfen? Es heißt ja Expertenforum. Da würde ich mir auch eine qualifizierte Antwort wünschen.
Matthiasam 17.06.2015 | 09:43
Dies ist ein für Rentenfragen und nicht für steuerrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Fragen.
Markusam 17.06.2015 | 09:51
Wie oben geschrieben, wurden keinerlei Abgaben auf der Lohnbescheinigung aufgeführt das betrifft also auch die Rentenbeiträge.
Herz1952am 17.06.2015 | 13:03
Hallo Markus, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage am besten an Ihre Krankenkasse. Diese richtet die Höhe der Versicherungspflicht nämlich nach der Rentenversicherungspflicht. (Ausnahme: andere Höchstbeträge und natürlich andere Beitragssätze). Allgemein gilt: Wenn die Bezüge nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, gilt das auch für die Krankenversicherung. Ich bin schon zu lange "aus dem Geschäft", aber die Bezüge, die Sie genannt haben, sind sehr wahrscheinlich beitragsfrei in KV/RV. Hierauf kann Ihnen der Experte wahrscheinlich Antwort geben (es geht auch - wie Sie erwähnten um die Höhe der zukünftigen Rente). Wegen der Lohnsteuer kann Ihnen nur die Personalabteilung bzw. der Steuerberater Ihres Arbeitgebers Auskunft erteilen. Der Arbeitgeber ist für die richtige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Dass keine Steuern anfallen, kann auch mit dem Verdienstausfall, bzw. den Lohnersatzleistungen zusammenhängen. Dafür gibt es durch Hochrechnung auf den fiktiven steuerpflichtigen Betrag mit Abstellung auf die Jahreslohnsteuer eine besondere Berechnungsformel. Hierfür kann Ihnen vielleicht Ihr Arbeitgeber, bzw. dessen "Steuerbüro" Auskunft geben.
Markusam 17.06.2015 | 14:18
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe die Krankenkasse über diesen Fall informiert. Sie wird meinen letzten Arbeitgeber kontaktieren. Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026