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Krankheit vor Umschulung

von Martin28.11.2007 | 11:20
1188 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist...? Ich habe noch eine Woche Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und bereits einen Antrag auf Alg 2 gestellt ( noch kein Bescheid ). Anfang Januar 2008 beginne ich eine berufliche Reha von einem Jahr über die Deutsche Rentenversicherung. Bin jetzt erkrankt und vorraussichtlich mindestens 3 Wochen arbeitsunfähig. In dieser Zeit endet ja mein Anspruch auf Alg 1 - die Umschulung beginnt erst im Januar. Vielleicht weiß jemand, welche Behörde in dieser Zeit für mich ( finanziell ) zuständig ist? Agentur für Arbeit, weil ich aktuell noch Arb.losengeld bekomme? Oder die " Arge ", weil ich bereits Arb.losengeld 2 beantragt habe ? Vielleicht die Krankenkasse ( Krankengeld nach Alg 1 )? Oder gibt es die Möglichkei, falls ich bis zum Beginn der Maßnahme krank bin, von der Rentenvers. für diese " Übergangszeit" Unterstützung zu erhalten ? Vielleicht gibt es ja jmd. in diesem Forum, der sich mit diesem doch recht komplizierten Sachverhalt auskennt !? mfG Martin

4 Antworten

Nixam 28.11.2007 | 12:48
Sie haben beim Arbeitsamt auch Anspruch auf 6-Wochen-Arbeitslosengeldanspruchweiterzahlung im Krankheitsfall. Das wollte ich mit dem ersten Satz sagen. Solange sind Sie aber ja noch nicht krank. Enden diese 6 Wochen ALG-I und haben Sie noch keinen Anspruch auf ALG II, dann wenden Sie sich mit dem Alogeld-I-Bescheid an die für Sie zuständige Krankenkasse, damit die Krankengeld zahlt bis zum Beginn der ALG-II-Zahlung.
Nixam 28.11.2007 | 12:42
Haben Sie noch keinen ALG-II-Anspruch, dann zahlt die Krankenkasse Ihr Alogeld als Krankengeld weiter, wenn das Arbeitsamt schon für mindestens 6 Wochen ALG I gezahlt hat. Die ARGE zahlt ab dem Beginn des ALG-II-Anspruchs. Da gibt es die Krankheitszeitenregelung nicht. Sobald Sie die Umschulung anfangen, bekommen Sie ab dem Antritt der Umschulung Übergangsgeld. Vor Beginn der Umschulung haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld!
Martinam 28.11.2007 | 15:03
Das ging ja schnell-danke dafür! Trotzdem eine Nachfrage zum sicheren Verständnis: Wenn ich also ca 3 Wochen über den Alg 1 - Anspruch hinaus krank bin - beginnt automatisch direkt nach Anspruchsende Alg1 - eben Alg 2 ? Theoretisch: was wäre, wenn ich keinen Antrag auf Alg 2 gestellt hätte? Würde dann die ( dann zuständige ? ) Krankenkasse mich automatisch auffordern, dies zu tun ? Gruß
Schadeam 28.11.2007 | 22:01
diese Frage hat aber nun gar nichts mit dem Rentenrecht zu tun. Da wenden Sie sich doch bitte an die Krankenkasse, bzw. an die ARGE.
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