Hallo,
ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist...?
Ich habe noch eine Woche Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und bereits einen Antrag auf Alg 2 gestellt ( noch kein Bescheid ).
Anfang Januar 2008 beginne ich eine berufliche Reha von einem Jahr über die Deutsche Rentenversicherung.
Bin jetzt erkrankt und vorraussichtlich mindestens 3 Wochen arbeitsunfähig.
In dieser Zeit endet ja mein Anspruch auf Alg 1 - die Umschulung beginnt erst im Januar.
Vielleicht weiß jemand, welche Behörde in dieser
Zeit für mich ( finanziell ) zuständig ist?
Agentur für Arbeit, weil ich aktuell noch Arb.losengeld bekomme?
Oder die " Arge ", weil ich bereits Arb.losengeld 2 beantragt habe ?
Vielleicht die Krankenkasse ( Krankengeld nach Alg 1 )?
Oder gibt es die Möglichkei, falls ich bis zum Beginn der Maßnahme krank bin, von der Rentenvers. für diese " Übergangszeit" Unterstützung zu erhalten ?
Vielleicht gibt es ja jmd. in diesem Forum, der sich mit diesem doch recht komplizierten Sachverhalt auskennt !?
mfG
Martin