Hallo daenchen,
so, wie der Sachverhalt von Ihnen geschildert wird, würde es vermutlich nach der Hüft-OP zu einer Anschlussrehabilitation kommen. Die Beantragung der Anschlussrehabilitationsleistung wird durch den Sozialdienst des Krankenhauses organisiert. Kostenträger der Anschlussrehabilitation wäre vermutlich die Rentenversicherung. Aller Voraussicht nach hätten Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Um dieses mit allen Daten (AU-Beginn etc.) konkret beantworten zu können, sollten Sie bei einer Servicestelle für Reha oder bei einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Rentenversicherung vorsprechen und Ihr Anliegen schildern.
Ein schönes Wochenende