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Krankheit während des Studiums

von Studentin01.03.2010 | 12:21
1598 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich war während meines Studiums in der Zeit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr mehrfach über längere Zeiträume erkrankt, in denen ich die Hochschule nicht besuchen konnte. Ich war dennoch immatrikuliert, da eine Exmatrikulation ja auch den Verlust des Studienplatzes bedeutet hätte. Es liegen Atteste über diese Krankheitszeiten vor sowie die Angabe, dass ich nicht studierfähig war. Außerdem habe ich ein Schreiben der Krankenkasse, die mir wegen dieser Krankheitszeiten 4 zusätzliche Fachsemester zur Beendigung des Studiums angerechnet hat. Bei meinem Antrag auf Kontenklärung sind diese Zeiten nun aber nicht berücksichtigt worden. Ich habe dagegen bereits Widerspruch eingelegt. Wie verhält es sich in diesem Falle mit den Zeiten, in denen ich krank war und nicht studiert habe, aber dennoch immatrikuliert war? Besten Dank!

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.03.2010 | 14:27

Hallo Studentin,

als Nachweis für die gesetzliche Rentenversicherung, dass ein Studium absolviert worden ist, gilt die Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung.

Ob das Studium tatsächlich absolviert worden ist, wird nicht geprüft.

Moderatoren-Antwortam 02.03.2010 | 14:40

Hallo Studentin,

schulische Ausbildungszeiten werden ab nach der Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren angerechnet.

In welcher Form es für Sie Sinn macht die Anrechnung von Krankheitszeiten prüfen zu lassen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

4 Antworten

Agnesam 01.03.2010 | 13:53
Hier irrt aber der Renten-Fachmann!! Bei Krankheitszeiten (nicht AU-Zeiten) zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr ist keine "Unterbrechung" erforderlich. Agnes
Renten-Fachmannam 01.03.2010 | 13:27
Wenn Ihnen bereits die Studienzeit von der Immatrikulation bis zur Abschlussprüfung als Anrechnungszeit (AZ) wegen Hochschulbesuch anerkannt sind, bringen parallele AZ wegen Arbeitsunfähigkeit auch nicht mehr (nur einmal AZ). Ausserdem dürften AZ wegen Arbeitsunfähigkeit, die in AZ wegen schulischer Ausbildung eingebettet sind, sowieso nicht anrechnungsfähig sein, weil keine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen wurde.
Renten-Fachmannam 01.03.2010 | 14:12
Stimmt, wenn mit den Bescheinigungen der Krankenkasse die AU nachgewiesen ist, dann ist gleichzeitig "Krankheit" nachgewiesen. Mangels kranker Studenten vor dem 25. Geburtstag hatte ich nicht daran gedacht. Aber das ist ja das schöne im Forum, dass man sich bei Antworten gegenseitig ergänzt.
Studentinam 01.03.2010 | 20:47
Danke für die schnellen Antworten! Was ich aber jetzt nicht verstanden habe: Macht es rentenrechtlich nun Sinn, die Frage der Krankheitszeiten während des Studiums weiter zu verfolgen? Kann es sein, dass mir dadurch ingesamt mehr Anrechnungszeiten anerkannt werden? Ich habe aufgrund der Krankheitszeiten natürlich länger studiert.
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