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krankheit

von Angie05.12.2008 | 22:21
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, ich würde gerne wissen was passiert wenn ich heute krank werde...dann muss ja bei arbeitnehmern der arbeitgeber den lohn für 6 wochen weiterbezahlen und dann die krankenkasse für weitere 78 wochen und dann denke ich der rententräger? Ist das so richtig? muss das geld von der krankenkasse extra beantragt werden und das von sich anschließenden rententräger auch? oder geht das alles automatisch seinen weg? was ist in diesen zusammenhang eigenlich übergangsgeld? Hab ich hier gehört...wann bekommt man das? vielen dank lg Angie

3 Antworten

Unbekanntam 05.12.2008 | 23:57
Hallo Angie, wenn Sie arbeitsunfähig sind, bekommen Sie 6 Wochen Ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Nach den 6 Wochen gibt es MAXIMUM bis zu 78 Wochen Krankengeld. Die Abwicklung geht automatisch. Die Krankenkasse erfährt das ja anhand der AU-Bescheinigung. Übergangsgeld ist nichts anderes, wenn Sie während des Bezug des Krankengeldes in Reha gehen würden. In dieser Zeit bekommen Sie Übergangsgeld, quasi sowas wie Krankengeld von der Rentenversicherung.
Corlettoam 06.12.2008 | 07:33
Sie bekommen nach den 6 Wochen der Lohnfortzahlung durch ihren AG nicht mehr 78 sondern nur noch 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Die 6 Wochen der Lohnfortzahlung werden in den Gesamtzeitraum von 78 Wochen mit eingerechnet, da sich der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse erstatten lässt. Wobei die Krankenkassen in den aller wenigstens Fällen das KK-Geld über diesen Zeitraum zahlen werden. Schon zu einem früheren Zeitpunkt wird die Krankenkasse Sie auffordern , einen Rehaatrag bei ihrer RV zu stellen. Dieser Aufforderung MÜSSEN Sie auch innerhalb einer 10 Wochen First nachkommen . Wenn Sie dies verweigern, wird die KK die Zahlung des KK-Geldes sofort einstellen. Nach den 78 Wochen bezahlt nicht automatisch die Rentenversicherung weiter, sondern Sie müssten dann rechtzeitig vorher einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Haben Sie eine med. Reha absolviert und werden dort als Erwerbsunfähig eingestuft, wird dieser Rehaantrag in einen EM-Rentenantrag umgedeutet. Nur wenn dieser positiv von der RV beschieden wird, zahlt Ihnen die RV eine Erwerbsminderungsrente. Wird der Antrag abgelegt oder Sie stellen gar keinen Antrag, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden zwecks Bezuges von ALG I. Dies aber auch nur dann , wenn Sie noch Anspruchsvorraussetzungen auf diese Zahlung haben und nicht mehr krank geschrieben , sondern arbeitsfähig sind. Wenn nicht , bleibt nur ein ALG II Antrag - aber auch das bekommen Sie zum Einen nur bei Arbeitsfähigkeit sowie Bedürftigkeit. Und " automatisch " bekommen Sie nur die Lohnfortzahlung und das KK-Geld bei Vorlage des " gelben Scheines " , EM-Rente, ALG I oder II bekommen Sie jedoch nur auf Antrag den Sie selber stellen müssen !
-_-am 06.12.2008 | 23:07
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