Bei Renten, die seit dem 1. Januar 2004 beginnen, ist Zurechnungszeit die gesamte Zeit vom Eintritt des Leistungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs. Bei Rentenbeginn vor 2004 wurde die Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, je nach Monat des Rentenbeginns, nicht voll berücksichtigt.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf eines Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes eine Erweiterung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr vor.