krankheitsbedingte Verschiebung der Bundeswehrzeit

von
BertramDerGeyer

Zeitablauf:

Frühjahr 1981 Abiturprüfung

Einberufung zur Bundeswehr zum 1.10.1981

nach Handverletzung jedoch vorübergehend "untauglich" zurückgestellt

Einberufung nach erneuter Musterung zum 1.4.1982

Entlassung aus am 31.7.1983

Beginn des Studiums im Herbst 1983

Abschluss des Studiums 1993

Über welche Zeiten muss ich Nachweise für eine Berücksichtigung erbringen?

von
Schade

Sie müssen folgendes nachweisen:

Schulzeit vom 17.lj bis zum Abi.

Dauer der Wehrdienstes (wurde damals normalerweise an die DRV gemeldet, bzw. Sie haben entsprechende Wehrdienstbescheinigungen bekommen.

Die Dauer des Studiums. Schul- und Studienzeiten zählen mit maximal 96 Monaten (8J) als Anrechnungszeit.

Das halbe Jahr "Urlaub" zwischen des Wehrdienstes brauchen Sie nicht belegen - es sei denn Sie könnten heute noch die Dauer einer etwaigen Krankheitszeit nachweisen, was aber nach 40 Jahren eine ziemliche Seltenheit wäre.

von
W°lfgang

Zitiert von: Schade
Das halbe Jahr "Urlaub"

Ergänzend:

Wäre Anrechnungszeit/Krankheitszeit bis zum 25 Lbj.
Die ggf. möglichen monetären/minimalistischen Auswirkungen auf die Rentenhöhe lassen wir mal dahingestellt, da ...ohne Nachweise = keine Anrechnung.

Und, dass die Wartezeit von 35 Jahren auch ohne diese Zeit erreicht wird, unterstelle ich einfach mal.

Gruß
w.

von
BertramDerGeyer

Zweimal herzlichen Dank für die Antworten. Vielleicht reicht für den Nachweise der Erkrankung (gebrochener Finger) ja der Bescheid der Nachmusterung.
Grüße in die Runde!
B.

von
Schade

Zitiert von: BertramDerGeyer
Zweimal herzlichen Dank für die Antworten. Vielleicht reicht für den Nachweise der Erkrankung (gebrochener Finger) ja der Bescheid der Nachmusterung.
Grüße in die Runde!
B.

ob man wegen eines gebrochenen Fingers ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist?????

Experten-Antwort

Wie bereits zuvor ausgeführt, sind Nachweise über das zurückgelegte Studium (Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienbuch), sowie über die Beendigung des Studiums (z.B. Diplomprüfung) beizubringen; darüberhinaus eine Schulbescheinigung über das bestandene Abitur (Schulzeugnis). Die Zeit der Krankheit (Zeit aufgrund des zurückgestellten Wehrdienstes) kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit aufgrund einer Krankheit nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt werden, sofern dieser Zeitraum nachgewiesen werden kann. Sie sollten daher entsprechende Nachweise - soweit vorhanden - dem Antrag beifügen. In der Regel wurden Zeiten des Wehrdienstes dem Rentenversicherungsträger übermittelt. Da Ihnen eine solche Bescheinigung seinerzeit ausgehändigt wurde, fürgen Sie diese dem Antrag sicherheitshalber bei.

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