- Krankheitstage während Umschulung -

von
Rose

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich recht unterschiedliche Informationen bekam und auch im Netz fand, hier meine Frage an die Experten: Wie sind Krankheitstage während einer Umschulung ( verkürzte Ausbildung von 3 Jahren auf 21 Monaten ) geregelt ? Stimmt es, dass bei einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen die Umschulung abgebrochen werden muss ? Gälte dies auch noch nach ca. 75 % erfolgreich vollzogener Umschulung ? ... Werden erschwerte Rahmenbedingungen, wie ständig wechselnde Wohnorte während der Ausbildung im Betrieb und lange Fahrtwege u.ähnl. dabei berücksichtigt ? ... welche Bestimmungen gibt es hierüber ?

Vielen Dank für eine Rückmeldung !

MFG Rose

von
???

Bestimmungen gibt es hierzu keine, bei einem Abbruch handelt es sich immer um eine Einzelfall-Entscheidung. Maßgeblich ist immer, ob die Umschulung noch erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ein "guter" Umschüler kann sich also mehr Krankheitstage erlauben als einer mit schlechten Noten. Je länger die Umschulung dauert, desto eher ist die DRV auch normalerweise geneigt, die Umschulung durchzuziehen. Die erschwerten Rahmenbedingungen sind in der Regel uninteressant, es sei denn sie traten erst während der Umschulung auf und wurden nicht von Ihnen verursacht (z.B. Wechsel des Umschulungsbetriebs, weil dieser insolvent wurde ...). Alle anderen möglichen Probleme kannten Sie ja bereits vorher und konnten sich darauf einstellen.

von
Rose

Vielen Dank für die Information ! ... in meinem Fall waren allerdings die "erschwerten Umstände" teilweise vorab nicht bekannt, da ich nicht damit gerechnet hatte, wie schwer es ist, ein festes Zimmer in der Nähe meines Ausbildungsbetriebes zu finden, und ich somit für jeden Praxisblock im Betrieb vorab neu auf Zimmersuche gehen musste, und inzwischen in mehr als 15 verschiedenen Zimmern lebte.... . Während den Schulblocks kann ich in meiner Wohnung ( 50 km entfernt von der Schule) leben. Dies nur als Erklärung.

Ihre Einschätzung hat mir weitergeholfen, danke.... wobei ich weiterhin hoffe, persönlich nicht in diese Situation einer längeren Krankheitsphase während der Umschulung zu kommen !

Einen schönen Jahreswechsel wünscht
mit freundlichen Grüßen
Rose

Experten-Antwort

Hallo Rose,

es gibt hierzu keine generelle Regelung. Bei Fehlzeiten innerhalb einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. einer Umschulung, wird das weitere Verfahren individuell geprüft. D. h. es wird abzuklären sein, inwieweit das Ziel der Maßnahme noch erreicht werden kann. Je nach Ergebnis wird anschließend über den weiteren Verbleib oder einen Abbruch der Maßnahme entschieden.

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