Hallo Rose,
es gibt hierzu keine generelle Regelung. Bei Fehlzeiten innerhalb einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. einer Umschulung, wird das weitere Verfahren individuell geprüft. D. h. es wird abzuklären sein, inwieweit das Ziel der Maßnahme noch erreicht werden kann. Je nach Ergebnis wird anschließend über den weiteren Verbleib oder einen Abbruch der Maßnahme entschieden.