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Experten-Antwort

Krankheitszeiten während der Berufsausbildung

von Schenna11.12.2013 | 18:41
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3 Antworten

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Die Zeiten der Berufsausbildung, indenen Ausbildungsvergütung bezogen wurde sind doch auf maximal 75 % des Gesamtleistungswertes aufzuwerten. Nun war aber während der Berufsausbildung eine mehrmonatige Krankheit. Krankheitszeiten sind doch aber Anrechnungszeiten. Sind dann diese Krankheitsmonate während der Lehrzeit we alle anderen Krankheitszeiten mit 100 % des Gesamtleistungswertes zu berücksichtigen oder nur mit 75 % weil sie während der Berufsausbildung liegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Beantwortung der Frage ist es notwendig zu wissen, ob während der Arbeitsunfähigkeit zunächst Entgeltfortzahlung und dann Krankengeld bezogen wurde?

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2 Antworten

Schelliam 12.12.2013 | 15:30
Ja, bei Entgeltfortzahlung ist ja klar, dass dazu keine gesonderte BewerTung erfolgt. In meinem Fall war es in der DDR . Dort wurden bei Krankheit keine SV Beiträge bezahlt. Sind für diese Krankheitsmonate während der Berufsausbildung nun mit 100 % oder nur 75 % des Gesamtleistungswertes zu bewerten?
Jonnyam 12.12.2013 | 19:21
Zitat von Schelli anzeigenausblenden
Berufsausbildung wird mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet aber höchstens 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat. Krankheit wird als Anrechnungszeit mit 80 % (ohne entgeltpunktbegrenzung) bewertet. Und wenn die Zeit vor dem 1.7.1990 in der DDR liegt und Arbeitsausfalltage im SV-ausweis eingetragen sind, sogar mit 100 % (auch ohne Begrenzung). Fazit: Krankheit ist besser als Berufsausbildung und ATA's in der DDR noch besser! Meint jedenfalls Jonny
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