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Experten-Antwort

Krankmeldung nach Ablauf von Krankengeld

von Helene02.02.2015 | 12:27
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle mein Krankengeld ist zu Ende aber ich bin weiterhin krank und denke daran einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, da ich nicht mehr arbeite. Muss ich weiterhin mich vom Arzt krankschreibenlassen bis zum Entscheid über die EM-Rente? Will die DRV die Krankmeldung eingereicht haben in der Bewilligungsphase oder nicht? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind tatsächlich etwas spät für den Antrag auf EM-Rente. Deshalb sollten Sie so schnell wie möglich alles weitere in die Wege leiten. Melden Sie sich unverzüglich –wie bereits von Herz1952 empfohlen- beim Arbeitsamt wegen einem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gleichzeitig stellen Sie unverzüglich einen Antrag auf EM-Rente. Die Rentenantragstellung kann beim Versicherungsamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. In der Beratungsstelle erfolgt vor der Rentenantragstellung auch eine Rentenberatung.

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15 Antworten

Schorscham 02.02.2015 | 15:07
Die DRV will mehr von Ihnen, als eine "Krankmeldung". Damit geprüft werden kann, ob eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, sind aussagekräftige Befundberichte erforderlich, die die DRV ggf. von Ihnen anfordert. Denkbar ist auch, dass Sie von der DRV zu einem Gutachter geschickt werden. Unverständlich ist, warum Sie erst jetzt auf die Idee gekommen sind, EM-Rente zu beantragen. Sollten Sie nach dem Auslauf Ihres Krankengeldes Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie gegenüber der betreffenden Zahlstelle gewisse Mitwirkungspflichten, zu denen auch der Nachweis einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit gehört. Sollte die Überprüfung der DRV ergeben, dass Sie gar nicht oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird Sie Ihr zuständiges Jobcenter dazu verpflichten, sich intensiv um eine leidensgerechte Arbeitsstelle zu bemühen. Zumutbar ist JEDE Tätigkeit, die Sie weder körperlich noch geistig überfordert.
Herz1952am 02.02.2015 | 16:20
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:47
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:47
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:47
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:47
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:47
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Heleneam 02.02.2015 | 18:14
Danke an alle die so prompt und genau geantwortet haben! Allerdings ging es mir um etwas anderes: ich wollte nur wissen ob ich weiterhin eine Krankmeldung beim Rententräger einreichen soll wie früher beim Krankengeld? Oder erübrigt sich das mit dem Ende des KK-Bezugs? Ich frage aus logistischen Gründen, da mein Arzt in einer anderen Stadt wohnt und es mir zu aufwendig ist alle 4 Wochen eine Krankmeldung zu holen. Ich habe eine chronische Krankheit also ist klar, daß die nicht weggeht, aber wird den beim Antrag auf EM-Rente auch eine AKTUELLE Krankmeldung verlangt? Danke und sorry fürs Missverständnis.
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Herz1952am 02.02.2015 | 17:48
Hallo Helene, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt und legen Sie am besten gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dann beantragen Sie umgehend die EM-Rente. Was daraus wird, entscheidet die Rentenversicherung nach entsprechenden Gutachten (Arztbericht gleich beilegen). Den Antrag stellen Sie am besten gleich bei Ihrem nächstgelegenen RV-Büro. Dort werden Sie auch über die formellen Bedingungen am besten beraten. Sie können den Antrag dort sofort stellen und die Unterlagen mit dem kompletten Antragsformular nachreichen. Ansonsten müssten Sie bis zum Bescheid die Zeit von Ende Krankengeld bis Rentenbescheid (falls genehmigt) aus Ihren Ersparnissen überbrücken. Herz1952 Herz1952
Schorscham 02.02.2015 | 18:37
Wie bereits erwähnt, verlangt die DRV aussagekräftigere Nachweise als eine "AU-Bescheinigung". Ob Sie aktuell arbeitsfähig sind oder nicht, interessiert die DRV nicht. Die überprüft vielmehr, ob Sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind oder nicht. Ob Sie dazu in der Lage sind, unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes MINDESTENS 6 Stunden/täglich zu arbeiten oder nicht. AU-Bescheinigungen sind nur für BA, JobCenter oder Sozialamt erforderlich aber nicht für die DRV. Die interessiert sich nur für aussagekräftige Befundberichte und Gutachten.
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