wenn ich waehrend einer LTA nach einer Heimfahrt zuhause erkranke( wohne waehrend der Massnahme im Internat), ist es dann so wie im Arbeitsleben, dass ich erst ab dem dritten Tag eine aerztliche Bescheinigung brauche.
Und die 2. Frage:
Fuer wieviel Heimfahrten monatlich werden waehrend einer 12-monatigen Massnahme vom Traeger die Kosten uebernommen? Gibt es da regionale Unterschiede?
12.01.2009, 07:21
von
Nix
Sie brauchen bei Arbeitsunfähigkeit eine AU-meldung vom ersten Tag an, sonst gilt der Fehltag als unentschuldigt.
Sie erhalten jeden Monat 2 Familienheimfahrten gezahlt. Regionale Unteschiede gibt es hierfür aufgrund der bundesweit bestehenden gesetzlichen Regelung nicht.
Viele Grüsse Nix
12.01.2009, 13:30
Experten-Antwort
Erfragen Sie diese Probleme bei Ihrem Leistungsträger, da sie individuell sind.