Ich habe einen Reha-Antrag an die RV gestellt, bin aber noch krankgeschrieben. Kann man eine Reha antreten, wenn man noch krankgeschrieben ist? Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfestellung.
Ja das geht auch mit Krankschreibung: wird Krankengeld bezogen, zahlt die DRV für die Zeit der Maßnahme Übergangsgeld.....sind sie noch in der Entgeltfortzahlung, läuft diese bis zum Ende der 6 Wochen....wichtig ist, dass sie rehafähig sind, dies attestiert der Hausarzt, rehafähig heisst nicht automatisch arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig
Vielen Dank!
Zu beachten wäre evtl. noch, dass die Reha-Zeiten auf die Höchstbezugsdauer des Krankengelds angerechnet werden. Für den Fall das hier noch etwas zum tragen kommt.
H.
Zu beachten wäre evtl. noch, dass die Reha-Zeiten auf die Höchstbezugsdauer des Krankengelds angerechnet werden. Für den Fall das hier noch etwas zum tragen kommt.
H.
Blubb
Blubb
Blubb Blubb
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Oder so.
Zu beachten wäre evtl. noch, dass die Reha-Zeiten auf die Höchstbezugsdauer des Krankengelds angerechnet werden. Für den Fall das hier noch etwas zum tragen kommt.
H.
Wie das? Wenn doch die DRV das Übergangsgeld zahlt ...??
Wie das? Wenn doch die DRV das Übergangsgeld zahlt ...??
§48 SGB V Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit §49 SGB V
H.
78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden folgende Zeiten angerechnet:
Zeiten,
in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, oder
in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Fortzahlungen von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/krankengeld/arbeitslose/anrechnung-reha-krankengeld-2006256
Vielen Dank an Jupp und k-o-r.