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Experten-Antwort

Krankschreibung während Rehaantrag???

von Tommy18.04.2011 | 20:44
1484 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nachtrag zur vorherigen Frage!!! Hallo. Muß ich mich weiterhin krankschreiben lassen,w enn ich den Rehaantrag abgeschickt habe? Oder würde das bedeuten, dass ich ja gar nicht in der Lage bin an einer Rehamaßnahe teilzunehmen? Wenn ich mich aber nicht mehr krankschreiben lasse, falle ich ja in ALG1 (habe noch Restanspruch), und wäre ja vermittelbar? Dann wäre doch wieder das Amt für mich zuständig? Ich weiß jetzt nicht, was richtig ist? Lt. Arzt wäre ich ja (in einem anderen Job als jetzt) max. 5-6h pro Tag belastbar. Mehr nicht mehr! Aber halt in einem anderen Job jetzt, welcher gekündigt worden ist. Bin 41, und gelernter Kaufmann. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, kann nur Ihr behandelnder Arzt entscheiden. Dazu kann hier keine Auskunft gegeben werden.

Bei der Deutschen Rentenversicherung entscheidet die ärztliche Abteilung nach dem Antragseingang, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe vorliegen, darunter fällt auch die Prüfung Ihres Leistungsvermögens.

Bezüglich dem Arbeitslosengeld und den entsprechenden Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sozialröchler?am 19.04.2011 | 00:30
Ja.
Deutsche Rentenversicherung
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