Hallo Frau Grosse,
hierzu wird man in einem Rentenforum nicht abschließend Stellung nehmen können, da es sich bei Ihrer Frage um Krankenversicherungsrecht handelt.
Eine Kostenübernahme der medizinischen Behandlung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Krankenversicherungsschutz besteht. Insofern müssten Sie sich an die letzte Krankenkasse in Deutschland wenden, die könnten Ihnen evtl. weiter helfen. Ansonsten können Sie auch auf der Homepage der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) des GKV Spitzenverband einige nützliche Informationen erhalten.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm