Hallo g-s,
es wäre sinnvoller, bei einer neuen Frage einen neuen thread aufzumachen....
Ihre Frage kann hier im Forum ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsdaten nicht beantwortet werden.
Ich empfehle Ihnen, bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, ob Sie die VERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN erfüllen.
Diese sind, GROB gesagt:
1. Wartezeit von (mindestens)5 Jahren muß erfüllt sein > dies ist bei Ihnen der Fall
2. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt des für die Rente maßgebenden Leistungsfalles MÜSSEN mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Als Pflichtbeiträge gelten auch Zeiten der Kindererziehung, des Bezuges von Leistungen der Arbeitsverwaltung/ARGE/Jobcenter oder der Krankenkasse, soweit sie in diesen 5-Jahreszeitraum fallen.
Sind nach Abklärung mit der DRV die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie jederzeit unter Vorlage von ärztlichen Unterlagen/Attest einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen.
Ob Ihnen dann aber auch eine solche Rente gewährt werden kann, entscheidet sich im Rentenverfahren. Auch hierzu kann niemand im Forum Stellung nehmen.
Eine Schwerbehinderung hat im Übrigen KEINEN Einfluss auf eine Rente wegen EM.
Sie können auch prüfen lassen, ob Sie mit den Beitragszeiten und den Kindererziehung- und Berücksichtigungszeiten evtl. die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen. Dann hätten Sie auf jeden Fall mit der Schwerbehinderung von 85 % einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, frühestens ab dem 60. Lebensjahr (kommt auf Ihr Geburtsdatum an).
MfG Rosanna.